Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juli 2014
TOP 12
Verlängerung des Erbbaurechts am Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 30
Antrag Magistratsvorlage Nr. 189/14 (Dez. I, Amt 80) vom 25.06.2014,
2011-16/DS-I(A)0569
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:
1. Das zum 30.06.2016 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 30 = 694 m² wird um 30 Jahre verlängert.
2. Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 3.261,80 EUR/Jahr (4,70 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.
3. Für alle Fälle der Veräußerung des Erbbaurechts wird der Stadt Offenbach ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt.
4. Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erbbauberechtigten getragen.
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 06.08.2014
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung