Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 20. November 2014
TOP 22
Grundstückserwerb Nordring, 63067 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 317/14 (Dez. I, Amt 80) vom 05.11.2014,
2011-16/DS-I(A)0633
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von der in der Anlage genannten Verkäuferin die Grundstücke Gemarkung Offenbach Flur 4 Nr. 569 = 3.103 m² und Nr. 570 = 3.989 m², gesamt 7.092 m², zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 5.319.000 EUR (750 EUR/m²) und wird in zwei Raten gezahlt; die erste Rate i.H.v. 500.000 EUR innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss, der restliche Kaufpreis nach Genehmigung des Haushalts 2015.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt Offenbach a. M. getragen.
4. Die für den Grunderwerb erforderlichen Gesamtmittel i. H. v. ca. 5.700.000 EUR stehen wie folgt zur Verfügung:
4.1. im Haushaltsplan 2014
die erste Kaufpreisrate i.H.v. 500.000 EUR
beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten),
Nebenkosten i.H.v. ca. 340.000 EUR beim Produktkonto 10010200.0500000280 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801202 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten),
4.2. im Haushaltsplan 2015
die zweite Kaufpreisrate i.H.v. 4.819.000 EUR sowie die restlichen Nebenkosten i.H.v. 41.000 EUR - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushalts 2015 durch die Stadtverordnetenversammlung und Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde - beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten).
5. In den Grundstückskosten sind die Kosten für die Altlastensanierung und die Baufeldfreimachung bereits enthalten.
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 26.11.2014
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung