Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2014
TOP 12
Hebesatzsatzung 2015
Antrag Magistratsvorlage Nr. 353/14 (Dez. III, Amt 21) vom 26.11.2014,
2011-16/DS-I(A)0651
Beschlusslage:
Protokollnotiz HFB vom 1.12.2014:
Auf Hinweis von Herrn Stadtkämmerer Dr. Schwenke gibt die Ausschussvorsitzende, Frau Kötter (SPD) zur Protokoll, dass der 3. Absatz der Begründung aufgrund des neusten Finanzplanungserlasses redaktionell geändert wird und wie folgt lautet:
„Nach derzeitigem Stand beträgt der Landesdurchschnitt der Gemeinden gleicher Größenklasse 483 v.H., erhöht um die 10 %ige Vorgabe ergibt dies einen gerundeten Hebesatz von 531v.H..“
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Beachtung der Protokollnotiz aus dem HFB vom 01.12.2014 mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die beiliegende Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer der Stadt Offenbach am Main für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung 2015) wird beschlossen.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung