Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0660Ausgegeben am 15.01.2015
Eing. Dat. 11.12.2014
Stellvertretendes Schiedsamt der Stadt Offenbach a. M.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 367/14 (Dez. I, Amt 10) vom 10.12.2014
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) eine stellvertretende Schiedsperson für die Amtszeit von fünf Jahren wählt.
Begründung:
Die bisherige stellvertretende Schiedsperson hat ihr Amt mit Wirkung zum 01.01.2015 niedergelegt.
Gemäß § 4 Abs. 3 HSchAG wurde die bevorstehende Wahl der stellvertretenden Schiedsperson durch amtliche Bekanntmachung vom 28.10.2014 veröffentlicht und darauf hingewiesen, dass sich Personen, die an der Übernahme dieses Ehrenamtes interessiert sind, beim Magistrat der Stadt Offenbach a. M. bewerben können. Eine Ausfertigung der amtlichen Bekanntmachung, der auch zu entnehmen ist, wer das Amt nicht bekleiden kann und auch nicht berufen werden soll, ist in der Anlage beigefügt.
Als stellvertretende Schiedsperson hat sich
Herr Markus Eck
geb. 30.09.1979
wh. Obere Sände 8, 63110 Rodgau
Oberamtsrat, stellvertretender Amtsleiter des Bürgerbüros der Stadt Offenbach
beworben.
Es gingen keine weiteren Bewerbungen beim Magistrat der Stadt Offenbach a. M. – Hauptamt ein.
Die erforderliche Unbedenklichkeitserklärung bzw. Stellungnahme der Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen gemäß Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 4 des Hess. Schiedsamtsgesetzes liegt vor.
Das Herr Eck seinen Wohnsitz nicht im Bezirk des Schiedsamtes hat, stellt nach Ansicht der Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, bedingt durch seine tägliche Arbeitszeit für die Stadt Offenbach a. M., kein Hinderungsgrund dar. Alle übrigen Eignungskriterien gemäß § 3 HSchAG werden von Herrn Eck erfüllt.
Zur Wahl der stellvertretenden Schiedsperson bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten.
Anlagen