Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. März 2015
TOP 4
Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln im Haushaltsjahr 2014 gem. § 100 HGO für Umsatz- und Körperschaftsteuer auf Grund Mehrbelastung nach erfolgter Außenprüfung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015/055 (Dez. III, Amt 20) vom 25.02.2015,
2011-16/DS-I(A)0677
Ergänzungsantrag CDU vom 19.03.2015, 2011-16/DS-I(A)0677/1
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0677/1, 2011-16/DS-I(A)0677
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Für Umsatzsteuer werden unter einem neu einzurichtenden Produktkonto (03080100.749000040) im Produktbereich 03 Schulen außerplanmäßige Mittel in Höhe von 131.175,23 € bereitgestellt.
2. Für Körperschaftssteuer wird ein Betrag von 140.557,57 € außerplanmäßig auf dem unter Punkt 1 genannten Produktkonto bereitgestellt.
3. Die Finanzierung erfolgt über Produktkonto 16020100.7710000120 (Zinsausgaben Kreditmarkt) im Haushaltsjahr 2014.
4. Der Bericht des Revisionsamts der Stadt Offenbach gemäß Magistratsbeschluss vom 25.02.2015 (2015-060) wird der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellt.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0677/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Magistratsvorlage wird wie nachstehend ergänzt:
„4. Der Bericht des Revisionsamts der Stadt Offenbach gemäß Magistratsbeschluss vom 25.02.2015 (2015-060) wird der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellt“.
2011-16/DS-I(A)0677
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Für Umsatzsteuer werden unter einem neu einzurichtenden Produktkonto (03080100.749000040) im Produktbereich 03 Schulen außerplanmäßige Mittel in Höhe von 131.175,23 € bereitgestellt.
2. Für Körperschaftssteuer wird ein Betrag von 140.557,57 € außerplanmäßig auf dem unter Punkt 1 genannten Produktkonto bereitgestellt.
3. Die Finanzierung erfolgt über Produktkonto 16020100.7710000120 (Zinsausgaben Kreditmarkt) im Haushaltsjahr 2014.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung