Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. März 2015
TOP 5
Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren
der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015/056 (Dez. III, Amt 32) vom 25.02.2015,
2011-16/DS-I(A)0678
Änderungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 18.03.2015,
2011-16/DS-I(A)0678/1
Änderungsantrag FDP vom 19.03.2015, 2011-16/DS-I(A)0678/2
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0678/1, 2011-16/DS-I(A)0678
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die als Anlage angefügte Neufassung der „Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main“ wird mit folgender Änderung erlassen:
§2
Gebührenstaffelung
(2) Die Parkgebühren betragen
c) im Bereich der Zone III = zwischen 09:30 und 20:30
1. drei Stunden kostenlos
jede weitere angefangene
halbe Stunde 0,70 Euro
max. 11 Stunden 11,20 Euro
zwischen 20:30 und 06:00 Uhr
je angefangene halbe Stunde 0,70 Euro
jedoch maximal 5,00 Euro
zwischen 06:00 und 09:30
je angefangene halbe Stunde 0,70 Euro
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0678/2
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die *(Anlage 1) der Magistratsvorlage wird wie folgt geändert:
§ 2
Gebührenstaffelung
c) im Bereich der Zone III = zwischen 09:30 und 20:30 Uhr
1. vier Stunden kostenlos
* Nachrichtlich: redaktionell geändert
2011-16/DS-I(A)0678/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Die als Anlage angefügte Neufassung der „Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main“ wird wie folgt geändert:
§2
Gebührenstaffelung
(2) Die Parkgebühren betragen
c) im Bereich der Zone III = zwischen 09:30 und 20:30
1. drei Stunden kostenlos
jede weitere angefangene
halbe Stunde 0,70 Euro
max. 11 Stunden 11,20 Euro
zwischen 20:30 und 06:00 Uhr
je angefangene halbe Stunde 0,70 Euro
jedoch maximal 5,00 Euro
zwischen 06:00 und 09:30
je angefangene halbe Stunde 0,70 Euro
2011-16/DS-I(A)0678 (geänderte Anlage)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die als Anlage angefügte Neufassung der „Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main“ wird unter Berücksichtigung von 2011-16/DS-I(A)0678/1 erlassen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung