Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0701Ausgegeben am 23.04.2015
Eing. Dat. 23.04.2015
Grundstücksverkauf Berliner Straße 160 und 166, 63067 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-112 (Dez. I, Amt 80) vom 22.04.2015
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
In Ergänzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 (Magistratsvorlage Nr. 208/14 (Dez. I, Amt 80) vom 09.07.2014, 2011-16/DS-I(A)0576), werden zur Verlegung von stadteigenen Telekommunikationsleitungen weitere Mittel in Höhe von brutto 50.000,00 EUR durch Verrechnung mit dem Grundstückskaufpreis bereitgestellt. Die sonstigen im Beschluss genannten Konditionen bleiben unverändert.
Begründung:
Zum Zeitpunkt des im Tenor genannten Stadtverordnetenbeschlusses waren die Detailplanungen zur Bebauung des Baugrundstücks Berliner Straße 160 und 166 noch nicht endgültig abgeschlossen. So konnten erst im November/Dezember 2014 die Planungen für eine Fortführung der Begrünung entlang der Berliner Straße festgelegt werden. So muss, u. a. durch die nun im Verlauf der Berliner Straße geplanten Bäume, eine von der EVO AG betriebene Telekommunikationstrasse, in die Bahnhofstraße verlegt werden. Da es sich dabei um Telekommunikationsleitungen handelt, die ausschließlich zur Versorgung städtischer Einrichtungen benötigt werden, ist eine Kostenübernahme oder –beteiligung der EVO AG nicht möglich. Die Kosten für diese Maßnahme betragen brutto rd. 50.000,00 EUR und werden über den Kaufpreis finanziert.
Bei der im Vorfeld erfolgten Abfrage bei den Versorgungsträgern wurden nur öffentliche Leitungen und Anschlüsse benannt, die im Rahmen der Entwicklung eines baureifen Grundstücks beachtet oder verlegt werden müssen. Die bezeichnete Telekommunikationstrasse war insofern Amt 80 nicht bekannt. Bei künftigen Abfragen in gleichgelagerten Fällen werden explizit auch private Telekommunikationsanlagen einbezogen.
Anlage:
Plan