Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 07. Mai 2015
TOP 23
Errichtung einer neuen Grundschule im Hafenareal
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-124 (Dez. II, Amt 40) vom 22.04.2015,
2011-16/DS-I(A)0708
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
1. Ab 01.08.2015 wird eine neue Grundschule im Hafenareal errichtet.
Die erforderliche Genehmigung des Landes Hessen liegt bereits vor (Erlass vom 16. Juli 2013). Bis zur Fertigstellung des Standortes „Hafenallee 15, 63067 Offenbach“ werden die Schülerinnen/Schüler der Goetheschule, die künftig in der Hafenschule beschult werden, auf dem Gelände der Schillerschule (Goethestr. 107 - 109, 63067 Offenbach) interimsweise untergebracht.
2. Die Schule trägt den Namen „Hafenschule“ - Grundschule der Stadt Offenbach am Main.
3. Die „Satzung über die Bildung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen“ wird entsprechend verändert und tritt zum 01.08.2015 in Kraft.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
Herr Stv. Freier (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung des Punktes 1 und der Punkte 2 und 3
2011-16/DS-I(A)0708 Punkt 1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Ab 01.08.2015 wird eine neue Grundschule im Hafenareal errichtet.
Die erforderliche Genehmigung des Landes Hessen liegt bereits vor (Erlass vom 16. Juli 2013). Bis zur Fertigstellung des Standortes „Hafenallee 15, 63067 Offenbach“ werden die Schülerinnen/Schüler der Goetheschule, die künftig in der Hafenschule beschult werden, auf dem Gelände der Schillerschule (Goethestr. 107 - 109, 63067 Offenbach) interimsweise untergebracht.
2011-16/DS-I(A)0708 Punkte 2 und 3
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
2. Die Schule trägt den Namen „Hafenschule“ - Grundschule der Stadt Offenbach am Main.
3. Die „Satzung über die Bildung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen“ wird entsprechend
verändert und tritt zum 01.08.2015 in Kraft.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung