Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0712/1Ausgegeben am 09.06.2015
Eing. Dat. 08.06.2015
Delegation der Entscheidung über die Aufnahme der Kredite sowie die Kreditbedingungen auf den Magistrat gem. § 103 Abs. 1 HGO
Änderungsantrag Piraten vom 08.06.2015
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Die sich gem. § 103 Abs. 1 S. 2 HGO im Zuständigkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung befindliche Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme von Darlehen und die Darlehensbedingungen wird unter Verweis auf Ziffer 8 der Hinweise zu § 103 HGO auf den Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen delegiert.
Begründung:
Der so geänderte Antrag ermöglicht weiterhin die politische Entscheidung über die Kreditaufnahmen, ohne "die Gewaltenteilung" durch einen Ermächtigungsbeschluss auszuhebeln. Neutraler ausgedrückt kann man hier auch von "Aufgabenteilung" oder "Zuständigkeit" reden. Die kleinen Fraktionen sind auch im HFB, aber nicht im Magistrat vertreten, womit das Prinzip der Spiegelbildlichkeit gewahrt bleibt. Der HFB kann laut Geschäftsordnung in dringenden Fällen mit verkürzten Ladefristen zusammentreten. Eine gesonderte Berichtspflicht des Magistrates, wie im Ursprungsantrag gefordert, ist somit auch nicht mehr notwendig.