Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2015
TOP 4
Delegation der Entscheidung über die Aufnahme der Kredite sowie die Kreditbedingungen auf den Magistrat gem. § 103 Abs. 1 HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-134 (Dez. III, Amt 20) vom 06.05.2015,
2011-16/DS-I(A)0712
Änderungsantrag Piraten vom 08.06.2015, 2011-16/DS-I(A)0712/1
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0712
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die sich gem. § 103 Abs. 1 S. 2 HGO im Zuständigkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung befindliche Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme von Darlehen und die Darlehensbedingungen wird unter Verweis auf Ziffer 8 der Hinweise zu § 103 HGO auf den Magistrat delegiert.
Der Magistrat informiert in jedem Einzelfall nichtöffentlich in der nächsten auf die Magistratssitzung folgenden Sitzung des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen über die Aufnahme eines Darlehens sowie die entsprechenden Darlehensbedingungen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0712/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Die sich gem. § 103 Abs. 1 S. 2 HGO im Zuständigkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung befindliche Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme von Darlehen und die Darlehensbedingungen wird unter Verweis auf Ziffer 8 der Hinweise zu § 103 HGO auf den Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen delegiert.
2011-16/DS-I(A)0712
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die sich gem. § 103 Abs. 1 S. 2 HGO im Zuständigkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung befindliche Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme von Darlehen und die Darlehensbedingungen wird unter Verweis auf Ziffer 8 der Hinweise zu § 103 HGO auf den Magistrat delegiert.
Der Magistrat informiert in jedem Einzelfall nichtöffentlich in der nächsten auf die Magistratssitzung folgenden Sitzung des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen über die Aufnahme eines Darlehens sowie die entsprechenden Darlehensbedingungen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung