Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0770Ausgegeben am 01.10.2015
Eing. Dat. 17.09.2015
Nachtragshaushaltssatzung 2015 und Nachtragshaushaltsplan 2015
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-289 (Dez. III, Amt 20) vom 16.09.2015
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
a) der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2015 wird festgestellt und die beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2015 wird beschlossen,
b) die sich aus der Nachtragshaushaltssatzung 2015 und dem Nachtragshaushaltsplan 2015 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm 2015 (für die Jahre 2015 bis 2019) berücksichtigt.
Begründung:
Nach § 98 HGO ist die Nachtragssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Nachtragssatzung schließt die Aktualisierung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 98 HGO i.V. mit § 8 GemHVO), ein.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2015 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält die zum Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.
Die Veränderungen des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.
Anlage:
Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2015