Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0802Ausgegeben am 05.11.2015
Eing. Dat. 05.11.2015
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Wirtschaftsplan 2016
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-350 (Dez. II, ESO) vom 04.11.2015
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2016 wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1. Erfolgsplan
Erträge € 67.769.402
Aufwendungen € 65.574.017
Jahresüberschuss € 743.095
1.2. Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) € 14.833.369
Kreditaufnahme € 5.000.000
Summe € 19.833.369
Kredittilgung € 1.609.761
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse € 310.350
Investitionen € 15.601.000
Entnahmen aus der Gebührenausgleichsrückstellung € 2.312.258
Summe € 19.833.369
2. Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2016 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 5.000.000 festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2016 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 8.495.000 festgesetzt
4. Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf € 1.000.000 festgesetzt.
5. Stellenplan
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2016 ist.
6. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2016 ist.
Begründung:
Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I 1989, 154), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16.12.2011 (GVBI. I S. 786, 800), insbesondere der §§ 15-19, in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.
Die Kredite gemäß § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet. Die Kassenkredite gemäß § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.
Anlagen:
- Anlage Erläuterungsteil: Wirtschaftsplan 2016 des ESO Eigenbetrieb
- Anlage Tabellenteil: Deckblatt
- Anlage Tabelle 1: Erfolgsplan ESO Eigenbetrieb 2016
- Anlage Tabelle 2: Erfolgsplan ESO Eigenbetrieb 2016 nach Sparten
- Anlage Tabelle 3: Investitionen ESO Eigenbetrieb 2016
- Anlage Tabelle 4: Investitionsplanung zum Wirtschaftsplan 2016 - 2020
- Anlage Tabelle 5: Verpflichtungsermächtigungen 2016
- Anlage Tabelle 6: Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan 2016
- Anlage Tabelle 7: Finanzplan zum Wirtschaftsplan 2016 - 2020
- Anlage Tabelle 8: Übersicht der Risiken für den ESO Eigenbetrieb 2016