Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-II(A)0071Ausgegeben am 22.09.2015
Eing. Dat. 03.09.2015
Tierfriedhof in Offenbach
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.05.2014,
2011-16/DS-I(A)0523/2
dazu: Magistratsvorlage Nr. 2015 – 248 (Dez. I, Amt 60) vom 02.09.2015
Die Stadtverordnetenversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und wie in der Stadt Offenbach ein Tierfriedhof realisiert werden kann, ohne den städtischen Haushalt zu belasten. Die Fläche darf nicht auf oder an einem Humanfriedhof ausgewiesen werden.
Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:
Das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement hat gemäß den Vorgaben der Stadtverordnetenanfrage mögliche Standorte im Stadtgebiet identifiziert und einer näheren Analyse auf Eignung als Tierfriedhof unterzogen. Dem nachfolgenden Bericht ist voranzustellen, dass die gestellten Prämissen
- Kostenneutralität
- Keine Lage auf / an einem Humanfriedhof
sowie die zunächst von ESO und Tierschutzverein formulierten Anforderungen bzgl.
- Größe und
- Einfriedung
an KEINEM der planungsrechtlich grundsätzlich möglichen Standorte vollumfänglich erfüllt werden können. Insofern führt der Bericht zu keiner ausdrücklichen Empfehlung. Die Standortentscheidung erfordert eine Abwägung und politische Entscheidung, welche der vorgegebenen Prämissen ggf. zurückgestellt werden soll, um den Tierfriedhof in Offenbach grundsätzlich zu ermöglichen.
Der nachfolgende Bericht wurde in Abstimmung mit ESO, Tierschutzverein, Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften sowie mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz erstellt. Die darin enthaltene Bewertungsmatrix kennzeichnet farbig positive (grün) und negative (rot) Wertungskriterien und endet mit einer planerischen und einer betriebsorganisatorischen Gesamtbewertung jedes einzelnen Standortes.
Anlage:
Bericht – Standortsuche für einen Tierfriedhof in Offenbach mit Lageplänen zu potenziellen Standorten.