Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0857Ausgegeben am 11.02.2016
Eing. Dat. 11.02.2016
Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-063 (Dez. III, Amt 32) vom 11.02.2016
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die „Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main“ wird wie folgt geändert:
1) Nach § 2 wird folgender Paragraph eingefügt:
§ 3 Ausnahmen
Von der Entrichtung von Parkgebühren bis zur Höchstparkzeit sind Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb befreit, wenn das Fahrzeug mit einem amtlichen Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge versehen ist (Kennbuchstabe „E“) und eine Parkscheibe ausgelegt wird, die auf den Beginn der Parkzeit verweist. Diese Ausnahme ist bis zum 31.12.2020 befristet.
2) Der § 3 In-Kraft-Treten erhält die Bezeichnung § 4 In-Kraft-Treten.
Begründung:
Mit der Gebührenbefreiung für reine Elektrofahrzeuge möchte die Stadt Offenbach am Main Fahrzeughaltern und -halterinnen weitere Anreize bieten, sich bei der Neubeschaffung eines Kraftfahrzeugs für ein Modell mit einem rein elektrischen Antrieb zu entscheiden. Durch die Verpflichtung die Parkscheibe auszulegen, wird den Verkehrsüberwachungskräften die Möglichkeit gegeben, die erlaubte Höchstparkdauer zu kontrollieren.
Wegen der geringen Verbreitung von Elektrofahrzeugen sind die Einnahmeverluste bei den Parkgebühren noch vernachlässigbar klein, der Nutzen für die Umwelt ist deutlich höher zu bewerten.
Da nicht abzusehen ist, wie der Bestand an Elektroautos in Zukunft wächst, ist die Begünstigung auf fünf Jahre beschränkt.