Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2016
TOP 10
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und des Regionalfonds
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-044 (Dez. I, Amt 60) vom 10.02.2016,
2011-16/DS-I(A)0843
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis der vorliegenden, vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Prioritätenliste für das Kommunalinvestitionsförderungsprogramm die Förderung zu beantragen und die Detailplanungen für die aufgeführten Projekte erarbeiten zu lassen.
Das gesamte Fördervolumen des Bundes- und Landesprogramms in Höhe von insgesamt 31.204.737 € ist vollständig auszuschöpfen.
2. Es werden folgende Maßnahmen zur Förderung eingereicht und zur Ausführung vorbereitet:
Projektbezeichnung / -beschreibung geschätzte Geschätzte
Gesamtkosten Förderung
in Tsd. € in Tsd. €
Bundesprogramm (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG)
Haltestellenkonzept III (barrierefreier 2.850 2.565
Umbau von Bushaltestellen)
Sanierung Kita Goethestraße ( 15) 2.650 2.358
Umrüstung der Straßenbeleuchtung 2.500 2.250
auf LED
Radwegeverbindung Parkplatz Mainufer 350 315
Energetische Sanierung K.-Kollwitz-Schule 4.450 4.005
(hier nur Kosten förderfähiger Bauabschnitte)
Sanierung Kita Neusalzer Straße (2) 1.750 1.575
Sanierung Kita Johannes-Morhart-Straße (16) 2.350 2.115
Sanierung Kita Arnoldstraße (7) 2.150 1.935
Sanierung Kita Schönbornstraße (12) 1.950 1.755
Summe: förderfähige Kosten im
Bundeskontingent rd. 21.000
Landesprogramm (Kommunalinvestitionsprogramm – KIP)
Neubau der Turnhalle Bieber-Waldhof 2.380 1.904
(hier nur förderfähige Kosten)
Bau der Radwegeverbindung Nordring 430 344
zwischen Goethering und SG Wiking
(hier nur förderfähige Kosten)
Neubau eines Kunstrasenplatzes 710 566
auf der Rosenhöhe
(hier nur förderfähige Kosten)
Sanierung des Bolzplatzes 250 200
Adolf-Kolping-Straße
Sanierung und Erweiterung der Mathilden- 6.430 5.144
Schule
(hier nur Kosten förderfähiger Bauabschnitte)
Summe: förderfähige Kosten im 10.200
Landeskontingent rd.
Für den Fall, dass weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten oder falls eine oder mehrere der o.g. Maßnahmen aufgrund derzeit nicht bekannter Fördermodalitäten, infolge zusätzlicher planerischer Erkenntnisse oder nicht vorhersehbarer Verzögerungen nicht im Rahmen des Förderprogrammes abgewickelt werden können bzw. die veranschlagten förderfähigen Kosten nicht erreichen, können vom Magistrat folgende Maßnahmen als Nachrücker benannt werden:
Projektbezeichnung / -beschreibung geschätzte Geschätzte
Gesamtkosten Förderung
in Tsd. € in Tsd. €
Bundesprogramm
Deutsches Ledermuseum – 200 180
Umrüstung der Beleuchtung auf LED
Freimachung Grundstück „Im Eschig“ als 1.500 1.250
Bauabschnitt des Neubaus der Fröbelschule
(sofern ggf. doch als förderfähig
durchzusetzen; derzeit: vom Fördergeber
keine Förderung in Aussicht gestellt)
Sanierung Waldschwimmbad (sofern keine 1.500 1.350
Förderung aus dem beantragten Programm
„Sanierung komm. Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur erfolgt)
Umgestaltung des Spielplatzes Johannes- 1.900 1.710
Morhart-Straße (sofern keine Förderung aus
dem beantragten Programm „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur erfolgt)
Energetische Fassadensanierung Rathaus 5.000 4.500
Landesprogramm
Ausstattungsverbesserungen (IT) von 1.975 1.580
Schulen
3. Aufgrund des Inkrafttretens des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ergeben sich Änderungen an den durch den Regionalfonds zu fördernden Projekten. So soll künftig der Neubau der Turnhalle Bieber-Waldhof nicht mehr aus dem Regionalfonds, sondern nun aus dem Kommunalinvestitionsprogramm gefördert werden.
Der Magistrat wird beauftragt zur vollumfänglichen Ausschöpfung des Förderrahmens des Regionalfonds hier ersatzweise die Förderung des Baus einer Kita im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 627 „Senefelderstraße/ Christian-Pleß-Straße“ zu beantragen.
4. Nach derzeitigem Stand der Förderregularien müssen die zu fördernden Maßnahmen aus dem Bundesprogramm bis Ende 2018 und aus dem Landesprogramm bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Zur Beschleunigung der Projekt-umsetzung wird daher zugestimmt, dass
a. dieser Beschluss für alle Förderprojekte nach Ziffern 2 und 3 zugleich als Grundsatzbeschluss gilt und
b. die Ausschreibungen für die jeweils erste Bauleistung der Projekte bereits so frühzeitig durchgeführt werden, dass unmittelbar nach Projektbeschluss der Auftrag hierauf erteilt werden kann.
5. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Projekte zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.
6. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist von diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung