Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12. Mai 2016
TOP 7
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Blücherstraße 51
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-111 (Dez. I, Amt 80) vom 13.04.2016,
2016-21/DS-I(A)0004
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage wie folgt:
1. Das zum 31.12.2029 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück
Blücherstraße 51 = 182 m² wird um 30 Jahre verlängert.
2. Der Erbbauzins beträgt 1.699,88 EUR/Jahr (9,34 EUR/m²) und wird bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.
3. Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Erbbauberechtigten getragen.
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung