Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12. Mai 2016
TOP 11
Änderung der Hauptsatzung
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 27.04.2016, 2016-21/DS-I(A)0009
Änderungsantrag Herr Stv. Münd (REP) vom 06.05.2016, 2016-21/DS-I(A)0009/1
Änderungsantrag Die Linke. vom 11.05.2016, 2016-21/DS-I(A)0009/2
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0009
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit der erforderlichen Stimmenmehrheit wie folgt:
1. § 1 Abs. (1) der Hauptsatzung der Stadt Offenbach am Main erhält folgenden Wortlaut:
„Der Magistrat besteht aus dem/der Oberbürgermeister/in, dem/der Bürgermeister/in, zwei weiteren hauptamtlichen Beigeordneten und acht ehrenamtlichen Beigeordneten.“
2. Diese Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
Vor Eintritt in die Abstimmung macht Herr Stadtverordnetenvorsteher Färber auf das erforderliche Quorum der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter für diese Änderung der Hauptsatzung aufmerksam.
2016-21/DS-I(A)0009/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
1. § 1 Abs. (1) der Hauptsatzung der Stadt Offenbach am Main erhält folgenden Wortlaut:
„Der Magistrat besteht aus dem/der Oberbürgermeister/in, dem/der Bürgermeister/in, einem weiteren hauptamtlichen Beigeordneten und vier ehrenamtlichen Beigeordneten.“
2. Diese Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
2016-21/DS-I(A)0009/2
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
1. § 1 Abs. (1) der Hauptsatzung der Stadt Offenbach am Main erhält folgenden Wortlaut:
„Der Magistrat besteht aus dem/der Oberbürgermeister/in, dem/der Bürgermeister/in, einem weiteren hauptamtlichen Beigeordneten und acht ehrenamtlichen Beigeordneten.“
2. Diese Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
2016-21/DS-I(A)0009
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit der erforderlichen Stimmenmehrheit wie folgt:
- § 1 Abs. (1) der Hauptsatzung der Stadt Offenbach am Main erhält folgenden Wortlaut:
„Der Magistrat besteht aus dem/der Oberbürgermeister/in, dem/der Bürgermeister/in, zwei weiteren hauptamtlichen Beigeordneten und acht ehrenamtlichen Beigeordneten.“
- Diese Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung