Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0029Ausgegeben am 15.06.2016

Eing. Dat. 15.06.2016

 

 

 

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 646 mit der Bezeichnung „Luisenstraße/ Ludwigstraße, südlich des Ledermuseums“ im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-167 (Dez. I, Amt 60) vom 15.06.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Für das Gebiet des Geltungsbereiches ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke der Gemarkung Offenbach Flur 1 mit den Nrn. 62/2, 49/2, 50/1, 50/3, 50/4, 51/2, 51/3, 51/4, 52/2, 52/4, 52/5, 52/6, 64/6, 64/7, 65/1, 65/2, 65/3, 66, sowie Teile der Straßengrundstücke der Geleits- (Flurst.-Nr. 559/2), Luisen- (Flurst.-Nr. 593/1) und Ludwigstraße (Flurst.-Nr. 611/2), bis zur jeweiligen Straßenmitte und wird wie folgt umgrenzt:

 

·           Im Norden: durch die Nordseiten der Flurstücke 49/2 und 64/6,

·           Im Osten: durch die Mittellinie der Luisenstraße,

·           Im Süden: die Nord- und Westseite des Flurstücks 63/1, die Mittellinie der Geleitsstraße, die Westseite des Flurstücks 62/2, die Südseite der Flurstücke 64/6, 52/4, 52/6, 52/5 und 52/2,

·           Im Westen: durch die Mittellinie der Ludwigstraße.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 646 soll das Planungsrecht für ein Wohnungsbauprojekt geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

·           Steuerung der Bebauungsdichte,

·           Steuerung der Bebauungsstruktur,

·           Planungsrechtliche Bewältigung der Nutzungsintensivierung auf dem Grundstück,

·           Sicherung einer Durchwegung zwischen Luisen- und Ludwigstraße,

·           Festsetzung einer klimawirksamen Begrünung im Vorhaben und dessen Umfeld.

 

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

 

 

Begründung:

 

Anlass der Planung ist der Wunsch des Vorhabenträgers Kondor Wessels Projektentwicklung GmbH, auf dem Gelände eine verdichtete Wohnbebauung in Form von Höfen zu errichten.

 

Die Firma Kondor Wessels Projektentwicklung GmbH als Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 24.03.2016 und ergänzten Anlagen vom 13.04.2016 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB gestellt und die Übernahme der mit der B-Plan-Aufstellung entstehenden Planungs- und Erschließungskosten sowie die Kosten aller erforderlichen Fachgutachten bestätigt. In seinem Antrag auf Einleitung bestätigt der Vorhabenträger die Bereitschaft,

-       geförderte Mietwohnungen zu schaffen,

-       Investitionen in die soziale Infrastruktur zu tätigen,

-       Anpassungen der Straßenseitenräume vorzunehmen,

-       die Gehwege in der Luisen-, Ludwig- und Geleitsstraße neu herzustellen,

-       die öffentliche Durchwegung zwischen Luisen- und Ludwigstraße zu gewährleisten und

-       eine notwendige Freifläche in der näheren Umgebung herzustellen oder aufzuwerten bzw. stadtklimatisch wirksame Maßnahmen im näheren Umfeld durchzuführen.

-        

Der Vorhabenträger hat mit seinem Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Kaufverträge vorgelegt, mit denen er den Erwerb der Baugrundstücke nachweisen kann.

 

Die in Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans und Realisierung des Vorhabens entstehenden Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen. Die Realisierung des Vorhabens in allen Teilen innerhalb einer zu bestimmenden Frist wird im Durchführungsvertrag gemäß § 12 (1) BauGB zwischen der Stadt Offenbach und dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss geregelt.

 

Das Grundstück liegt momentan im unbeplanten Innenbereich und ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. In südlicher, östlicher und westlicher Richtung schließen sich an das Vorhabengrundstück allgemeine Wohngebiete an. Nördlich angrenzend besteht der Komplex des Ledermuseums. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

 

Durch das Vorhaben wird die bestehende Baustruktur unterbrochen bzw. verdichtet. Die geplante Struktur fügt sich nicht gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die planungsrechtliche Zulässigkeit für die geplante Bebauungsstruktur ist nur über ein Bebauungsplanverfahren herstellbar.  

 

Unmittelbar an das Plangebiet angrenzend befindet sich Wohnbebauung. Der Bebauungsplan soll auch dazu dienen, mögliche Konflikte zwischen der bestehenden Wohnnutzung und der geplanten Nutzungsintensivierung im Geltungsbereich zu minimieren. Zur Sicherung der vorgenannten Ziele ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Der Bebauungsplan Nr. 646 erfüllt die in § 13a BauGB genannten Voraussetzungen zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren.

Anlagen:

Anlage 1:       Übersichtsplan mit Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Stand: 23.11.2015

Anlage 2:       Vorentwurfsplanung, Stand: 13.04.2016

Anlage 3:       Visualisierungen, Stand: 24.03.2016

Anlage 4:       „Prämissen“

 

Hinweis zu den Anlagen:

 

Die Anlagen werden den Mitgliedern der Stv.–Versammlung ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt und sind über PIO abrufbar.