Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0030Ausgegeben am 15.06.2016

Eing. Dat. 15.06.2016

 

 

 

 

 

Förderantrag zum Bau der Rad- und Fußgängerbrücke „Schlossbrücke“ im Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Oberbürgermeister Schneider gem.§ 56 Abs. 1 Satz 2 HGO i.V.m. § 58 Abs. 5 HGO vom 15.06.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.     Dem vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Antrag zur Aufnahme der Rad- und Fußgängerbrücke in das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ wird zugestimmt.

 

2.     Der Magistrat wird beauftragt, nach Aufnahme in das Bundesförderprogramm eine Machbarkeitsstudie sowie darauf aufbauend die Entwurfsplanung und Kostenermittlung für die Brücke erarbeiten zu lassen, ein Finanzierungskonzept unter Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main abzustimmen und das Projekt dann zur Projektbeschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

3.     Die Mittelbereitstellung für die Planungskosten erfolgt über das Produktsachkonto 09010600.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“.

 

 

Begründung:

Ausgehend von den Zielaussagen der Grundsatzbeschlüsse über

-       den Masterplan (DS-I(A)0847) vom 25.02.2016 und

-       die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Städten Frankfurt in Folge (DS-I(A)0848 vom 25.02.2016

wurde das Teilprojekt einer neuen Rad- und Fußwegebrücke im Bereich der historischen Pontonbrücke zwischen Offenbach und Frankfurt-Fechenheim im Rahmen des Projektaufrufs des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) für „Nationale Projekte des Städtebaus 2016“ zur Programmaufnahme fristwahrend im April 2016 beantragt. Dem eingereichten, hier als Anlage beigefügten Programmaufnahmeantrag war ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die inhaltliche Unterstützung des Projektantrags beizufügen. Dieser Anforderung soll mit der vorliegenden Beschlussvorlage nach Neukonstituierung der Gremien nach den Kommunalwahlen nun nachgekommen werden.

 

Für das Projekt wurden im Programmaufnahmeantrag 380.000 € Planungskosten für die vorgeschaltete Machbarkeitsstudie (Stufe 1) und 4 Mio € Investitionskosten für die Objektplanung, den Bau und ökologische Ausgleichsmaßnahmen (Stufe 2) veranschlagt. Die Förderfähigkeit der Machbarkeitsstudie ist auch dann gegeben, wenn deren Ergebnis dazu führte, dass die StVVers sich gegen den Bau der Brücke entscheidet.

 

Die Förderung des Bundes beläuft sich bei Städten in Haushaltsnotlage auf 90 %.

Die Vorlage des Oberbürgermeisters basiert auf § 56 Abs. 1 Satz 2 HGO i.V.m. § 58 Abs. 5 HGO.

 

Nachrichtlich: Antrag des Oberbürgermeisters gem. § 56 Abs. 1 Satz 2 HGO i.V.m. § 58 Abs. 5 HGO

Anlage:

Programmaufnahmeantrag der Stadt Offenbach „Projektblatt zur Skizze“