Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0050Ausgegeben am 07.07.2016

Eing. Dat. 07.07.2016

 

 

 

 

 

Betriebskostenzuschuss Waldschwimmbad Rosenhöhe

hier: Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 100 HGO

Dringlichkeitsantrag Stadtverordnetenvorsteher vom 07.07.2016 (Magistratsvorlage Nr. 2016-200 - Dez. I, Ämter 49.2 und 60 vom 06.07.2016)

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Im Produktsachkonto 08010100.7124001120 - Betriebskostenzuschuss Waldschwimmbad Rosenhöhe -  werden Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 532.000,00 € bewilligt.

2.     Die Mehrausgaben in Höhe von 532.000,00 € zum ursprünglichen Haushaltsansatz 2016 in Höhe von 493.000,00 € werden gedeckt durch Minderausgaben in entsprechender Höhe bei Produktsachkonto 01010800.6161000260 - Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur -.

 

Die entsprechende Umsetzung erfolgt im Nachtragshaushalt 2016.

 

Begründung:

 

Der Erste Offenbacher Schwimmclub (EOSC) betreibt das Waldschwimmbad Rosenhöhe. Dafür erhält er einen städt. Betriebskostenzuschuss in Höhe von 493.000 € zuzüglich eines Verlustausgleichs, der nach Prüfung durch das Revisionsamt festgestellt wird.

 

Seit Ende 2015 hat sich die Situation des Vereins zugespitzt, da der EOSC zusätzliche Maßnahmen finanzieren muss, die für die Weiterführung des Schwimmbadbetriebes notwendig und unaufschiebbar sind. Sofern die Stadt diese Kosten (die Beträge sind weiter unten alle unterstrichen; Summe 531.140,68 €) nicht kurzfristig übernimmt, muss der EOSC Insolvenz anmelden und den Badbetrieb einstellen, da nicht weiterhin Gelder des Vereinskontos in sechsstelliger Höhe übergangsweise dem Badbetrieb zur Verfügung gestellt werden können.

 

Aufstellung der unaufschiebbaren und unabweisbaren Maßnahmen:

 

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen 1 und 2 mussten bereits in 2015 durchgeführt werden, sonst hätte das Bad geschlossen werden müssen. Die Kosten hierfür sind in der Jahresrechnung von 2015 enthalten, die nach Prüfung vom städt. Revisionsamt mit einem Verlust von 172.192,34 € abschließt.

Für den Bau des Babybeckens ist ein städt. Zuschuss im Dezember 2015 an den EOSC gezahlt worden. Ein Teil dieses Zuschusses (22.848,34 €) wurde vom Verein erst 2016 an die Baufirmen ausgezahlt und hat demzufolge das Jahresergebnis 2015 noch nicht belastet. Somit erhöht sich der Verlust auf 195.040,68 €. Ein Verlustausgleich hierfür in Höhe von 50.000 € ist in 2016 bereits als Abschlag von der Stadt gezahlt worden, so dass noch 145.040,68 € auszugleichen sind.

 

1.    Wartungs- und Reparaturbedarf Technik:

Registerheizung Traglufthalle, defekte und nicht schließende Drehklappen und Magnetventile, Ankerschlaufen der Traglufthalle, Filtermaterial, vier defekte Becken-Umwälzpumpen, Rückschlagventile Pumpen, Beleuchtung der Technik gem. Arbeitsplatzschutzgesetz, Chlorgasunfall (Kosten: 86.000 €).

 

2.    Umsetzung der DIN19643-1 (Aufbereitung des Wassers in Schwimmbädern): Auslagerung der Werkstatt in einen Container, Sonden, Kabel und Kleinmaterial (Kosten: 71.000 €).

 

Die nachfolgenden unabweisbaren Maßnahmen 3 und 4 sind im Jahr 2016 bereits durchgeführt worden:

 

3.    Unplanmäßige und nicht kalkulierte Kosten Kleinkinderbecken:

Fundament durch Firma (zwecks Gewährleistung), Baggerkosten, Bauschuttentsorgung.

Kosten: 70.000 €

 

4.    Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht (Baumfäll- und pflegemaßnahmen).                                                                                        Kosten: 16.000

 

Weitere Maßnahmen, die noch in 2016 umgesetzt und finanziert werden müssen, um den Badbetrieb aufrechtzuerhalten:

 

5.    Erhöhung der Energiekosten.                                                             Geschätzte Mehrkosten 2016: 42.000 €

 

6.    Für die Fertigstellung des Kleinkinderbeckens sind folgende Arbeiten nötig:

Verfüllen des Beckenbettes mit Kies, Trennung Kleinkinder- und Nichtschwimmerbecken, Beckenanschluss an die Steuerung und die Außengestaltung des Kleinkinderbeckens nach DIN 19643 und KOK-Richtlinien-Objektplanung Freibäder, Sonnensegel Babybecken.

Kostenvoranschlag: 53.000 €

 

7.    Herstellung der Rettungswageneinfahrt für den neuen Sanitätsraum (im Sommerbetrieb): Höhenausgleich und Pflasterung. 

Kostenvoranschlag: 15.000 €

 

8.    Austausch des Filtermaterials aller 3 Filteranlagen der Becken, Abstimmung erfolgt mit dem Stadtgesundheitsamt als zuständige Aufsichtsbehörde gem. DIN 19643. Schauloch in die Filter gem. Vorgabe des Gesundheitsamtes.

Kostenvoranschlag: 45.000 €

9.    Durchwatbecken und Trennung Liegewiese/Beckenbereich gemäß DIN 19643, Streifenfundament, Bauschuttentsorgung, Verrohrung, Umrandung und Bepflanzung aller Becken, Ausschachtkosten, Pflanzen, Platten.                               

Kostenschätzung: 130.000 €

 

10. Wartung und Austausch der Beckenleuchten (gem. DIN 19643 vorgeschriebene Helligkeit bezüglich Einsicht in das Becken während des Winterbetriebs).

Kostenvoranschlag: 12.000 €

 

11. Wartung einer Pumpe des 25m-Beckens.

Kostenschätzung: 3.100 €