Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0053Ausgegeben am 25.08.2016
Eing. Dat. 04.08.2016
Wahl der Mitglieder und Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter des Jugendhilfeausschusses
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-222 (Dez. II, Amt 51) vom 03.08.2016
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. 11 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder von ihr zu wählende Personen, die in der Jugendhilfe erfahren sind und 11 persönliche Stellvertreter/innen sowie
2. auf Vorschlag der anerkannten Jugendverbände
Mitglieder: Persönliche Stellvertreter/in:
Frau Christiane Friedrich Frau Sandra Sorgenfrei
Frau Natascha Friedrich Herr Sebastian Irgel
Herr Daniel Thomas Herr Simon Isser
3. auf Vorschlag der anerkannten Wohlfahrtsverbände drei Mitglieder sowie Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter
Mitglieder: Persönliche Stellvertreter/in:
Frau Christina Pfeiffer-Bechtold Herr Thomas Ruff
als Vertreterin der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Offenbach-Stadt e.V. oder
Frau Anette Bacher Herr Bernd Bleines
als Vertreterin des Caritasverbandes Offenbach am Main e.V. oder
Herr Robert Brendel Herr Martin Bauer
Als Vertreter des Diakonischen Werk Offenbach – Dreieich – Rodgau oder
Frau Hanne Schirmer Frau Mechthild Dänner
als Vertreterin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
4. auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
Mitglieder: Persönliche Stellvertreterin:
Frau Rita Waterstradt Frau Christine Rachor
als Vertreterin des Internationalen Bundes – Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. – Bildungszentrum Offenbach
Frau Cornelia Wicht-Gerhardt Frau Silke Grassmann
als Vertreterin des Vereins zur Förderung der Kleinkindererziehung Offenbach – Die Krabbelstubb` e.V. –
zu wählen.
Begründung:
Gem. § 6 Abs. 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) entspricht die Amtszeit des Jugendhilfeausschusses der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.
Gem. § 6 Abs. 4 HKJGB werden neben dem Leiter/der Leiterin der Verwaltung der Gebietskörperschaft oder der zur Vertretung benannten Person als stimmberechtigtes Mitglied die weiteren stimmberechtigten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder von der Vertretungskörperschaft gewählt. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sowie ihrer Zusammenschlüsse sind neben den sonstigen anerkannten Trägern der Jugendhilfe angemessen zu berücksichtigen.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993 - zuletzt geändert durch Beschluss vom 25.01.2007 - wurde in der Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder im Sinne des § 71 Abs. 1 SGB VIII festgelegt. Hiernach gehören dem Jugendhilfeausschuss neben 11 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung 3 Frauen bzw. Männer auf Vorschlag der anerkannten Jugendverbände, 3 Frauen bzw. Männer auf Vorschlag der anerkannten Wohlfahrtsverbände sowie 2 Frauen bzw. Männer der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an.
Seitens des Jugendamtes wurden die anerkannten Jugendverbände, die anerkannten Wohlfahrtsverbände sowie die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in Offenbach am 21.03.2016 angeschrieben und um Vorschläge für die Besetzung des Ausschusses gebeten. Am 30.06.2016 lagen die erforderlichen Vorschläge dem Jugendamt vor.
Die von der Stadtverordnetenversammlung zu wählenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder müssen gem. § 6 Abs. 3 HKJGB das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Stadt Offenbach wohnen oder in Offenbach Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen.
Frauen und Männer sollen zu gleichen Anteilen unter Beachtung des § 12 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz berücksichtigt werden.
Alle Vorgeschlagenen erfüllen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 HKJGB und haben entweder ihren Wohnsitz in Offenbach oder nehmen Aufgaben der Jugendhilfe für den jeweiligen Verband in Offenbach war.
Bezüglich der Ziff. 2 und 4 liegen dem Magistrat keine weiteren Vorschläge vor. Bezüglich Ziff. 3 sind gem. Satzung für das Jugendamt 3 Mitglieder und Stellvertreter/innen zu wählen.