Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2016
TOP 34
Haus des Jugendrechts
Antrag SPD vom 14.09.2016 vom 14.09.2016, 2016-21/DS-I(A)0073
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt, gemäß des Votums der „Lenkungsgruppe Haus des Jugendrechts“ vom 12. November 2015, die Umsetzung eines „realen“ Hauses des Jugendrechts in Angriff zu nehmen. Dazu sind ein geeignetes Gebäude bzw. eine zusammenhängende Gebäudegruppe zu finden, erforderliche Finanzmittel beim Land Hessen zu beantragen, zwei zusätzliche Stellen für die spezialisierte Jugendgerichtshilfe im Jugendamt einzurichten und zu diesem Zweck Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium aufzunehmen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung