Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2016
TOP 19
Grundstücksverkauf Brunnenweg 48, 63071 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-339 (Dez. I, Amt 80) vom 02.11.2016,
2016-21/DS-I(A)0097
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage wie folgt:
1. Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Erwerber das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 14 Nr. 78/5 = 211 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 78.492,00 EUR (372,00 EUR/m²), ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.
4. Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.
Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung