Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 08. Dezember 2016
TOP 14
Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf
lokaler Ebene
hier: Auszeichnung „Familienfreundliches Unternehmen in Offenbach. Ein
Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ und städtische Initiative zur Teilzeitausbildung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-379 (Dez. I, Amt 18) vom 23.11.2014,
2016-21/DS-I(A)0121
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1.
Zur Umsetzung der „Europäischen Charta (EU-Charta) für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ wird die Stadt Offenbach alle zwei Jahre Offenbacher Unternehmen und Verwaltungen auszeichnen. Ein Preisgeld ist damit nicht verbunden. Vielmehr soll gute betriebliche Praxis in Form von Maßnahmen und Regelungen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege für die Angehörigen des jeweiligen Unternehmens bzw. für deren Klientel erleichtert, gewürdigt und bekannt gemacht werden, um andere zur Nachahmung anzuregen.
2.
Für die Auszeichnung „Familienfreundliches Unternehmen in Offenbach. Ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern“, die erstmals in 2017 durch den Magistrat vorgenommen werden soll, wird eine Richtlinie erlassen (Anlage 1).
3.
Im Sinne der Vorbildfunktion des Öffentlichen Dienstes für Familienfreundlichkeit und Gleichstellung werden die Stadtverwaltung Offenbach, die städtischen Eigenbetriebe und die Stadtwerke Offenbach Holding SOH verpflichtet, bei den Besetzungsverfahren aller Ausbildungsstellen sowie in Publikationen ab sofort darauf hinzuweisen, dass die berufliche Qualifizierung auch in Teilzeitform absolviert werden kann.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung