Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2017
TOP 7
Bebauungsplan Nr. 585 A mit der Bezeichnung „ehemaliger Güterbahnhof zwischen Untere Grenzstraße und Brücke der Laskastraße“
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 585 A gemäß § 2 (1) BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-441 (Dez. I, Amt 60) vom 21.12.2016,
2016-21/DS-I(A)0147
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Für das Gebiet des nachfolgend beschriebenen Geltungsbereiches in der Gemarkung Bürgel, Flur 7, soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 585 A aufgehoben werden.
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden:
durch die nördliche und östliche Grenze des Flst. 380/3 und deren Verlängerung bis zur westlichen Grenze des Flst. 357/24; die nördlichen Grenzen der Flst. 348/41, 348/44 und 348/35; der westlichen und nördlichen Grenze des Flst. 348/36;
im Osten:
durch die westliche Kante der Laskabrücke;
im Süden:
durch die Fern- und Güterbahngleise Frankfurt – Hanau;
im Westen:
durch die westlichen Grenzen der Flst. 357/22, 357/24 und 357/23.
Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichts-plan (Anlage 1) dargestellt.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung