Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2017
TOP 23
Stabsstelle Sauberes Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-013 (Dez. II, Amt 32) vom 18.01.2017,
2016-21/DS-I(A)0159
Änderungsantrag SPD vom 30.01.2017, 2016-21/DS-I(A)0159/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0159
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Das als Anlage beigefügte Konzept zur Einführung einer Stabsstelle Sauberes
Offenbach wird umgesetzt.
2. Die Finanzierung der erforderlichen Sachkosten in Höhe von 15.000 € erfolgt über
ein neu zu schaffendes Produktkonto im Produkt 02020100 „Allgemeine
Gefahrenabwehr“. Die Mittel werden im Rahmen des Nachtrags 2017
schutzschirmkonform veranschlagt. Die vorläufige Deckung erfolgt vom
Produktkonto 02020100.6700000132, „Wiedereinweisung Miete“ über das
Ordnungsamt.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0159/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
1. Das Konzept des Magistrats zur Einführung der Stabsstelle Sauberes Offenbach wird nicht umgesetzt.
2. Der Magistrat der Stadt Offenbach wird stattdessen aufgefordert, für
a.) zwei Neueinstellungen bei der ESO Stadtservice GmbH im Bereich Straßenreinigung und
b.) die Anschaffung eines entsprechenden KFZ zur Abfallentsorgung Sorge zu tragen und die Verlustabdeckung in entsprechender Höhe zu übernehmen.
2016-21/DS-I(A)0159
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Das als Anlage beigefügte Konzept zur Einführung einer Stabsstelle Sauberes
Offenbach wird umgesetzt.
2. Die Finanzierung der erforderlichen Sachkosten in Höhe von 15.000 € erfolgt über
ein neu zu schaffendes Produktkonto im Produkt 02020100 „Allgemeine
Gefahrenabwehr“. Die Mittel werden im Rahmen des Nachtrags 2017
schutzschirmkonform veranschlagt. Die vorläufige Deckung erfolgt vom
Produktkonto 02020100.6700000132, „Wiedereinweisung Miete“ über das
Ordnungsamt.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung