Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0165Ausgegeben am 14.02.2017
Eing. Dat. 02.02.2017
Grundstücksverkauf Freiherr-vom-Stein-Straße 16, 63071 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-025 (Dez. I, Amt 80) vom 01.02.2017
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Erwerber das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 22 Nr. 31/5 = 364 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 151.424,00 EUR (416,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.
4. Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.
5. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Begründung:
Die Erbbauberechtigte des Grundstücks Freiherr-vom-Stein-Straße 16 ist verstorben. Der Erbe will das Erbbaurecht verkaufen. Die Käufer haben auch Interesse am Erwerb des Grundstücks.
Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2031. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 9,37 EUR/m² = 3.410,68 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).
Die Kaufinteressenten sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im
Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen:
Plan
Nichtöffentliche Anlage