Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0169/1Ausgegeben am 27.02.2017
Eing. Dat. 27.02.2017
Fußgängerüberwege über die Helene-Mayer-Straße und über die Parkstraße an der Geleitsstraße
Änderungsantrag SPD vom 27.02.2017
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Die Verkehrskommission der Stadt Offenbach wird gebeten, die Einrichtung von Zebrastreifen über die Parkstraße an der nördlichen Ecke zur Geleitsstraße und über die Helene-Mayer-Straße am Isenburgring zu beraten.
Begründung:
Mit dem Antrag wird eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung begehrt. Dafür sind nach § 44 StVO die Straßenverkehrsbehörden zuständig, in diesem Fall nach der hessischen Zuständigkeitsverordnung der Oberbürgermeister. Es handelt sich insoweit nicht um eine Weisungsaufgabe, sondern um eine Auftragsangelegenheit nach § 4 Abs. 2 HGO, die der Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung nach § 50 HGO entzogen ist. Derartige Anliegen können jedoch in der nach § 72 HGO als Hilfsorgan des Magistrats gebildeten Verkehrskommission erörtert werden, die den Oberbürgermeister als Straßenverkehrsbehörde berät.