Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 30. März 2017
TOP 3 a
Bestimmung des Termins für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters und einer eventuell erforderlichen Stichwahl
Dringlichkeitsantrag Magistratsvorlage Nr. 2017-080 (Dez. I, Amt 81.2) vom 29.03.2017, 2016-21/DS-I(A)0192
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl wie folgt:
Als Wahltermin für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters in der Stadt Offenbach am Main wird der 10. September 2017 bestimmt. Als Tag für eine eventuell erforderliche Stichwahl wird der Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag, der 24. September 2017, bestimmt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung