Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0208/1Ausgegeben am 10.05.2017
Eing. Dat. 10.05.2017
Verkehrssituation im Offenbacher Westend
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 10.05.2017
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, in der Verkehrskommission der Stadt Offenbach
- über die Einführung von einseitigen Halteverboten in der Lützow- und Schillstraße
sowie
- über die Einführung von Bewohnerparken und zeitlich begrenztem Parken auf den jeweils gegenüberliegenden Seiten der Lützow- und Schillstraße sowie in der Geleitsstraße (zwischen Körner- und Parkstraße) sowie die Schaffung von Ersatzstellplätzen für hierdurch eventuell wegfallende Stellplätze beraten zu lassen und die Empfehlung der Verkehrskommission der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.
Begründung:
Der Ursprungsantrag ist in dieser Form nicht beschlussfähig.
Gemäß § 72 HGO unterstehen Kommissionen dem Magistrat, so dass die Stadtverordnetenversammlung dieser keine Aufträge erteilen kann.
Weiter übersieht der Ursprungsantrag, dass durch Einführung von Bewohnerparken in dem beschriebenen Bereich voraussichtlich einige Dauerstellplätze wegfallen werden, die derzeit von Besuchern und Berufspendlern genutzt werden. Hierbei ist insbesondere an die Mitarbeiter und –innen des dort noch befindlichen Polizeipräsidiums zu denken, die aufgrund ihrer Arbeitszeiten auf die Nutzung eines PKW angewiesen sind.