Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2017
TOP 10
Kulturkommission
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 25.04.2017, 2016-21/DS-I(A)0199
Änderungsantrag SPD und DIE LINKE. vom 11.05.2017, 2016-21/DS-I(A)0199/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0199
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird gebeten, § 11 Ziffer 1d) der Kommissionsordnung dahingehend zu ändern, dass die Zusammensetzung der Kulturkommission um je eine(n) Kulturbeauftragte(n) aus den Stadtteilen Bieber, Bürgel und Rumpenheim erweitert wird.
Die drei Beauftragten sollen von den Initiativen und Vereinen „Interessengemeinschaft Bieberer Ortsvereine“, „Interessengemeinschaft Bürgeler Vereine“ und „RUK Rumpenheim Kultur e.V.“ vorgeschlagen und von der Kulturkommission ernannt werden. Sie sollten nicht Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder des Magistrats sein und sind ehrenamtlich tätig. Ihre Mitgliedschaft ist auf eine Wahlperiode befristet.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0199/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Der Magistrat wird gebeten, § 11 Ziffer 1d) der Kommissionsordnung dahingehend zu ändern, dass die Zusammensetzung der Kulturkommission um je eine(n)
Kulturbeauftragte(n) aus allen Offenbacher Stadtteilen erweitert wird.
Die Kulturbeauftragten sollen auf Vorschlag der kulturtreibenden Vereine der
jeweiligen Stadtteile nominiert und von der Stadtverordnetenversammlung gewählt werden. Sie sollten nicht Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder des
Magistrats sein und sind ehrenamtlich tätig. Ihre Mitgliedschaft ist auf eine
Wahlperiode befristet.
2016-21/DS-I(A)0199
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird gebeten, § 11 Ziffer 1d) der Kommissionsordnung dahingehend zu ändern, dass die Zusammensetzung der Kulturkommission um je eine(n) Kulturbeauftragte(n) aus den Stadtteilen Bieber, Bürgel und Rumpenheim erweitert wird.
Die drei Beauftragten sollen von den Initiativen und Vereinen „Interessengemeinschaft Bieberer Ortsvereine“, „Interessengemeinschaft Bürgeler Vereine“ und „RUK Rumpenheim Kultur e.V.“ vorgeschlagen und von der Kulturkommission ernannt werden. Sie sollten nicht Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder des Magistrats sein und sind ehrenamtlich tätig. Ihre Mitgliedschaft ist auf eine Wahlperiode befristet.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung