Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2017
TOP 16
Sanierung Fassade - 1. Bauabschnitt der Kindertagesstätte Neusalzer Straße (02), Neusalzer Straße 37 in Offenbach am Main
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-117 (Dez. I, Amt 60) vom 26.04.2017,
2016-21/DS-I(A)0205
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Sanierung Feuchteschäden - 1. Bauabschnitt der Kindertagesstätte Neusalzer Straße (02), Neusalzer Straße 37 in Offenbach am Main nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 380.000,00 € wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel für den 1. Bauabschnitt in Höhe von 380.000,00 € werden bewilligt und bei dem Produktkonto 06010500.0951000060 „Kita 2 - Neusalzer Str., Sanierung Fassade - KIPB“, Investitionsnummer 0601050900601604, innerhalb der Finanzierungsmittel 2017/2018, die sich wie folgt für das Gesamtprojekt darstellen, bereitgestellt:
Haushaltsmittel 2016: 300.000,00 €
Haushaltsmittel 2017: 80,000,00 €
Gesamt: 380.000,00 €
3. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:
Zuweisung Bund KIPB; Kita 2 - Neusalzer Str., Sanierung Fassade
Produktkonto 06010500.3641000060,
Invest.Nr. 0601050900601604: 307.800,00 € (2017-2018)
Kreditmarktmittel: 72.200,00 €
Gesamt: 380.000,00 €
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 4.808,52 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
Die Unterhaltungskosten (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten), bleiben unverändert.
5. Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung