Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2017
TOP 26
Integriertes Klimaschutzkonzept: Teilkonzept – kommunale Gesamtstrategie
Anpassungen an den Klimawandel Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-188 (Dez. I, Amt 33) vom 07.06.2017,
2016-21/DS-I(A)0233
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Das in der Anlage beigefügte Teilkonzept zum Integrierten Klimaschutzkonzept– kommunale Gesamtstrategie Anpassungen an den Klimawandel Stadt Offenbach am Main mit einem Maßnahmenkatalog und priorisierten Maßnahmen für die Umsetzung, einem Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit und Controlling, wird zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird beauftragt, die beinhalteten Maßnahmen, in die Umsetzung zu bringen. Die zur Verfügung stehenden Finanz- und Personalressourcen der beteiligten Ämter sind zu berücksichtigen. Die aufgeführten Maßnahmen sollen dauerhaft evaluiert werden.
2. Mittel für die notwendige Projektstelle „Klimaschutzmanager/in“ werden wie folgt bereitgestellt, vorbehaltlich der entsprechenden Haushalts-/ Nachtragsplangenehmigungen
Produktkonto 14010100.54102000233
„Zuschuss Projektstelle Klimawandelanpassungsmanager/in“
Nachtragshaushaltsplan 2017 26.250 EURO
Haushaltsplan 2018 52.500 EURO
Haushaltsplan 2019 52.500 EURO
Produktkonto 14010100.6590000033
„Personalkosten - Klimaschutz“
Nachtragshaushaltsplan 2017 37.500 EURO
Haushaltsplan 2018 75.000 EURO
Haushaltsplan 2019 75.000 EURO
Bei den Ausgaben sind hier nur die Ausgaben der zunächst auf 2 Jahre befristeten und geförderten Projektstelle aufgeführt. Fördermittel können über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beantragt werden. Eine Förderung von 70 % wird erwartet
3. Mittel für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel für die ersten Projekte “Planhinweiskarte“ sowie „Bestimmung und Sicherung der stadtklimarelevanten Ventilationsbahnen, Frisch- und Kaltluftbahnen“ werden bereit gestellt und über die vorhandenen Produktkonten „Klimaschutz“ finanziert.
4. Folgende Etatisierungen für die Maßnahmen, die in 2018 beginnen sollen und für die Fördermittel zu erwarten sind, werden zusätzlich mit der Haushaltsplanung 2018 vorgenommen und stehen vorbehaltlich der Haushaltsplangenehmigung zur Verfügung :
Produktkonto 14010100.5480000033
„Zuschüsse für Maßnahmen im Klimaschutz “
Haushaltsplan 2018 31.500 EURO
Produktkonto 14010100.6771000133
„Maßnahmen im Klimaschutz“
Haushaltsplan 2018 70.000 EURO
Von den aufgeführten Ausgaben werden die beiden o.a. Maßnahmen Kosten in Höhe von rund 45.000 EURO bedingen. Fördermittel können über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beantragt werden. Eine Förderung von 70 % wird erwartet
5. Im Finanzhaushalt wurden in den Nachtragshaushaltsplan 2017 Mittel für Maßnahmen zur „Anpassung an den Klimawandel „ Erfassung und ggf. Simulation von Abflusswegen“ eingestellt. Vorbehaltlich der Genehmigung des Nachtragshaushaltsplanes 2017 ist folgende Finanzierung vorgesehen:
Produktkonto 14010100.3600000033
„Zuschüsse Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“
Nachtragshaushaltsplan 2017 80.000 EURO
Produktkonto 14010100. 0952000033
„Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“
Nachtragshaushaltsplan 2017 160.000 EURO
Fördermittel können über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beantragt werden. Eine Förderung von 50 % wird erwartet
6. Um das Thema Klimaanpassung innerhalb der Stadtverwaltung zu verankern und die regionale Zusammenarbeit zu fördern wird, unter Federführung des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz, eine fachbereichsübergreifende Strategiegruppe dauerhaft etabliert.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung