Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 8.07.2004
11. Anbindung der OKM- Anteile an die Klinikum Offenbach GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 175/04 vom 16.6.2004, DS I (A) 684
Az: 000-0002-01/0354#0478/2004
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main als Gesellschafterversammlung
sowohl der SOH- GmbH als auch künftig der Klinikum Offenbach GmbH
beauftragt die Geschäftsführung der SOH und den Geschäftsführer der
Klinikum Offenbach GmbH einen Notarvertrag abzuschließen, in welchem die
SOH- GmbH die von ihr gehaltenen Anteile an der OKM GmbH auf die
Klinikum Offenbach GmbH zum 01.01.2005 überträgt.
2. Als Gegenleistung für die Übertragung der Anteile soll ein angemessener
Betrag vereinbart werden. Die Geschäftsführer der betreffenden Gesellschaften
werden beauftragt, diesen unter steuerlichen und kommunalrechtlichen
Gesichtspunkten festzustellen und zu vereinbaren.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 9.07.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung