Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 8.07.2004
7a. Umbau und Erweiterung der Geschwister- Scholl- Schule als Ganztagsschule
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 184/04 vom 16.6.2004, DS I (A) 687
Az: 000-0002-01/0357#0481/2004
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Dem Umbau und der Erweiterung der Geschwister- Scholl- Schule als
Ganztagsschule, nach der von der EEG und Dritten erstellten und vom
Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit
1.400.0000,-- € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und auf der Haushaltsstelle
20000.94620 „Geschwister- Scholl- Schule, Bau-Ganztagsbetreuung" wie
folgt bereitgestellt:
Nachtragshh.-Plan 2004: 377.000,--€
Haushaltsplan 2005: 1.023.000,--€
Gesamt: 1.400.000,--€
Zum Zwecke der Beauftragung ist im Nachtragshaushaltsplan 2004 eine
VE in Höhe von 600.000,-- € vorzusehen.
3. Beim Hessischen Kulturministerium stehen für bereits anerkannte ganztägig
arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig durch Landesent-
scheid ein solcher Status zuerkannt wird, Fördermittel aus dem Investitions-
programm „Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) zur Verfügung.
Die endgültige Höhe der Förderung wird voraussichtlich binnen der
zweiten Jahreshälfte feststehen. Der Förderbetrag wird bei der Haushalts-
stelle 20000.36000 veranschlagt.
4. Die entsprechenden Mittel sind von der Haushaltsstelle 20000.93610 „Sach-
kosten Ganztagsbetreuung" im Nachtragshaushaltsplan 2004 bzw. Haushalt
2005 auf die Haushaltsstelle 20000.94620 „Geschwister- Scholl- Schule,
Bau- Ganztagsbetreuung" umzusetzen.
5. Die Finanzierung bis zur Umsetzung der Mittel erfolgt über die Haushalts-
stelle 20000.93610 „Sachkosten Ganztagsbetreuung".
6. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungs-
bescheid vorliegt und die Einzelgenehmigung der Aufsichtsbehörde
vorliegen, da bei neuen Investitionen die Zustimmung des RP Darmstadt
erforderlich ist.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 9.07.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
(siehe auch DS I (A) 440)