Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 8.07.2004
16. Nachtragswirtschaftsplan 2004 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main
(ESO), Kommunale Dienstleistungen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 191/04 vom 16.6.2004, DS I (A) 689
Az: 000-0002-01/0359#0483/2004
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der beigefügte Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadt Offenbach
am Main (ESO) -Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2004, der
im
1.1 Erfolgsplan
bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 48.681 und den Erträgen in Höhe von
T€ 48.173 mit einem bilanziellen Jahresverlust von T€ 508 abschließt und im
1.2 Vermögensplan
bei Einnahmen in Höhe von T€ 4.023, Kreditaufnahme von T€ 7.149,
Kredittilgung von T€ 890, Auflösung empfangener Ertragszuschüsse von
T€ 450, einem Jahresverlust von T€ 508, Entnahme aus Rückstellung von
T€ 3.246 und Investitionen von T€ 6.078 ausgeglichen abschließt und
außerdem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von T€ 1.230 umfasst, wird
mit der
1.3 Finanzplanung
gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
2. Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2004 im
Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf
T€ 7.149 festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2004 zur
rechtzeitigen Tätigung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf T€ 2.556 festgesetzt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 9.07.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung