Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. September 2016 (GVBl. S. 167), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main am xx.xx.2017 folgende Artikelsatzung beschlossen:
Artikel 6
Änderung der Satzung (Gebührenordnung) für die
Stadtbibliothek Offenbach am Main
§1
Die Stadtbibliothek der Stadt Offenbach mit Sitz in Offenbach am Main, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche, nicht auf Gewinnerzielung gerichtete Kultur- und Bildungseinrichtung der Stadt Offenbach und dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung. Sie richtet sich grundsätzlich an alle Bürgerinnen und Bürger.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Unterhaltung der Stadtbibliothek verwirklicht.
Es werden folgende Entgelte erhoben:
(1)
für die erstmalige Ausstellung eines Bibliotheksausweises der Stadtbibliothek inklusive des Jahresausleihentgelts für das erste sowie jedes weitere Jahr:
Für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (Hauptausweis) |
EUR 10,00 |
||
Für eine Partnerin * einen Partner, der in häuslicher Gemeinschaft wohnt (Partnerausweis) |
EUR 5,00 |
||
|
|
||
|
Kostenfreir hessischen Ehrenamtscard der Stadtbücherei Frankfurt und Neu-Isenburg |
||
Bei Empfang von Grundsicherung, Arbeitslosengeld I oder II, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie bei Vorlage eines Rentenausweises, eines gültigen Schüler- oder Studierendenausweises, einen Partner (inr Jahnnde Schuleneines Schwerbehindertenausweises (GdB min. 80%) |
EUR 5,00 |
|
|
|
|
|
|
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
Kostenfrei |
|
|
Lbensjahrnbisbis |
|
|
|
Institutionenausweis für Mitarbeiter*innen von kulturellen, sozialen und Bildungseinrichtungen bei Vorlage eines Beschäftigungsnachweises |
Kostenfrei |
|
|
|
|
|
|
Für Inhaber eines gültigen gebührenpflichtigen Kooperationsausweises der Stadtbücherei Frankfurt und der Stadtbibliothek Neu-Isenburg |
Kostenfrei |
|
|
|
|
|
|
Für Flüchtlinge und Asylsuchende mit Nachweis des Flüchtlingsstatus |
Kostenfrei |
|
|
|
|
|
|
Für Inhaber der hessischen Ehrenamtscard |
Kostenfrei |
|
|
|
|
|
|
(2)
Einmalausleihe Max. 5 Medien |
EUR 2,00 |
(3)
Ersatz des Leseausweises |
EUR 2,00 |
§2 Zusatzleistungen
(1)
Vormerkgebühren pro Medium inkl. Porto |
EUR 1,00 |
(2)
Auswärtiger Leihverkehr pro Medieneinheit inkl. Porto |
EUR 2,00 |
(3)
Mahngebühren
Bearbeitungsgebühr inkl. Porto |
EUR 1,50 |
§3 Überschreitung der Leihfrist
(1)
Versäumnisgebühren
Leser ab dem vollendeten 14. Lebensjahr: |
EUR 0,50 |
Leser bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: |
EUR 0,25 |
(3)
Die Höchstgrenze für Versäumnisgebühren liegt bei
EUR 20,00 |
für Leser ab 18 Jahren |
EUR 5,00 |
für Leser unter 18 Jahren. |
Bei Überschreiten dieser Höchstgrenze wird der Benutzerausweis für eine weitere Ausleihe gesperrt.
(4)
Entgelte werden mit ihrer Entstehung fällig. Einer schriftlichen oder mündlichen Erinnerung bedarf es nicht.
§4
Die Beitreibung nicht zurückgegebener Medien und der nach der Gebührenordnung angefallenen Geldbeträge erfolgt auf dem Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz.
Artikel 11
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Offenbach am Main
Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main
-Dezernat I-
Oberbürgermeister