Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0328Ausgegeben am 23.11.2017
Eing. Dat. 23.11.2017
Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO)
hier: Betriebskostenzuschuss 2017, Verwendung des Gewinns des EKO im Geschäftsjahr 2016
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-415 (Dez. III und IV, Amt 20 und 57) vom 22.11.2017
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die dem Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO) im Geschäftsjahr 2017 gemäß von der Stadtverordnetenversammluung beschlossener Richtlinie zustehenden „Zuschüsse für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertageseinrichtung“ werden um 2,8 Mio. € reduziert. Die entsprechende Aufwandsreduzierung erfolgt auf dem Produktkonto 06010500.7124000451 „Zuschuss für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertageseinrichtung“.
2. Der eintretende Verlust im von der Stadtverordnetenversammlung festzustellenden Jahresabschluss 2017 des EKO wird mit zu erfolgendem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit dem auf neue Rechnung vorgetragenen Jahresgewinn 2016 des EKO ausgeglichen.
Begründung:
Durch die vorgenannte Verwendung des Jahresgewinns 2016 des EKO bei gleichzeitiger Reduzierung der Zuschüsse für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertageseinrichtigung in selbiger Höhe, wird eine benötigte Entlastung des städtischen Haushalts 2017 herbeigeführt.
Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus § 5 Nr. 11 Eigenbetriebsgesetz.
Die Vorlage wird im Rahmen des Nachtrages *(in den Magistrat) eingebracht, da umfangreiche Abstimmungen notwendig waren, die eine Einbringung in den regulären Geschäftsgang nicht ermöglichten. Im Übrigen wird die Betriebskommission nachträglich über den Beschluss informiert.
* redaktionell geändert