Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 28.09.2004
Eing. Dat. 23.09.2004
Nr.DS II (A) 693/108
Dez.: III
Hinweisschilder zu Partnerstädten
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.07.2004
dazu: Magistratsvorlage Nr. 319/04 vom 22.09.2004
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 08.07.2004; DS I (A) 693; beschlossen, den Magistrat die Kosten einer Aufstellung zusätzlicher Schilder mit allen Offenbacher Partnerstädten an den Ortseingangsschildern der großen Einfahrtsstraßen nach Offenbach prüfen zu lassen.
Hierzu wird wie folgt berichtet:
Es wurden vier Modellvarianten geprüft:
1. Variante
Ist in ihrer Art den bereits im Stadtgebiet vorhandenen Hinweisschildern für die
Hotels bzw. Gastronomie angepasst. Dies hat den Vorteil, dass gegebenenfalls
Namenszüge kostengünstig als Einzeltafel hinzugefügt oder auch entfernt werden
können. Somit ist es auch bei Unfallschäden kostengünstig zu reparieren. Die
Höhe über Boden beträgt ca. 3,33 m und die Breite 0,92 m (siehe Anlage 1).
2. Variante
Der Unterschied zu Variante 1 besteht darin, dass die Namen der Partnerstädte
nicht ausschließlich in einer Reihe übereinander angeordnet sind, sondern in zwei
Spalten nebeneinander. Die Abweichung zum Modell der Variante 1 besteht in
etwas größeren Schrifttafeln, sodass die Höhe über Boden ca. 2,70 m beträgt und
in der Breite ein Maß von 1,80 m aufweist. Hier gelten auch die oben genannten
Vorteile (siehe Anlage 2).
3. Variante
Gitterkonstruktion, die mit Aluminiumtafeln rundum verkleidet ist. Nachteil hierbei
ist, dass bei
Namensänderungen jeweils die gesamte Tafel erneuert werden
muss, was auch bei evtl.
Unfallschäden der Fall ist. Eine kostengünstige Reparatur
bzw. Austausch scheidet somit
aus. Das Modell hat eine Breite von 0,80 m und
eine Höhe über Gelände von ca. 5,20 m
(siehe Anlage 3).
4. Variante
Entspricht in der Konstruktion Variante 3 mit allen genannten Nachteilen.
Unterschied ist auch hier die Aufteilung der Namen der Partnerstädte auf zwei
nebeneinander stehende Reihen. Die Bauhöhe beträgt hier ca. 2,50 m und die
Breite 1,60 m (siehe Anlage 4).
Als Standorte der Schilder wurden die Ortseingänge an folgenden Straßen definiert:
— Carl-Ulrich-Brücke
— Strahlenbergerstraße
— BAB 661 - Abfahrt aus Norden
— BAB 661 - Abfahrt aus Süden
— Taunusring
— Sprendlinger Landstraße
— Dietzenbacher Straße
— Waldstraße
— Seligenstädter Straße
— Kickersstadion / B 448
— Mühlheimer Straße
— Clara-Grein-Straße (von Mühlheim kommend)
Kostenberechnung der jeweiligen Varianten:
Kosten je Standort: |
- Modell 1 |
Modell 2 |
Modell 3 |
Modell 4 |
Schilder ohne Städtewappen: |
Einspaltige Aufstellung Einzeltafeln |
Zweispaltige Aufstellung Einzeltafeln |
Einspaltige Aufstellung eine Fläche |
Zweispaltige Aufstellung eine Fläche |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
Schilder |
2.456,00 |
2.641,00 |
2.850,00 |
3.186,00 |
Fundament |
1.000,00 |
1.700,00 |
1.000,00 |
1.700,00 |
Montage |
200,00 |
200,00 |
200,00 |
200,00 |
Schildernetto: |
3.656,00 |
4.541,00 |
4.050,00 |
5.086,00 |
16% MWST |
584,96 |
726.56 |
648,00 |
813,76 |
Schilder brutto: |
4.240.96 |
5.267,56 |
4,698,00 |
5.899.76 |
Städtewappen |
162,50 |
162,50 |
162,50 |
162,50 |
16% MWST |
26,00 |
26,00 |
26.00 |
26,00 |
Wappen brutto |
188.50 |
188.50 |
188.50 |
188.50 |
Gesamtkosten pro Schild inkl. Städtewappen |
4.429.46 |
5.456.06 |
4.886.50 |
6.088.26 |
Kosten für die oben vorgeschlagenen Standorte (12 Stück): |
||||
|
53.153,52 |
65.472,72 |
58.638,00 |
73.059,12 |
Anlagen