Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0409Ausgegeben am 16.05.2018
Eing. Dat. 14.05.2018
Zweckentfremdung von Wohnraum durch AirBnB und Co in Offenbach einschränken
Antrag SPD vom 14.05.2018
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
auf der Grundlage des §12a des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes
(HWoAufG) eine ‚Ferienwohnungssatzung‘ mit dem Ziel zu entwerfen, die
Zweckentfremdung von Wohnraum in Offenbach einzuschränken und der
Stadtverordnetenversammlung bis zum Jahresende 2018 zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Begründung:
Die gewerbsmäßige Vermietung von Wohnungen über entsprechende Internetportale wie Airbnb oder Wimdu nimmt auch in Offenbach zu. Diese Wohnungen werden
somit dauerhaft dem Mietmarkt entzogen. Gleichzeitig steigt aufgrund des
anhaltenden Bevölkerungswachstums (2012: 124 261 Einwohner; 2017: 134 914 Einwohner) der Druck auf den Offenbacher Wohnungsmarkt.
Das Land Hessen hat den Kommunen mit der Änderung des
Wohnungsaufsichtsgesetzes eine Möglichkeit gegeben, die Zweckentfremdung von Wohnraum zu regulieren. Auslöser der Änderung war die Novellierung der
Baunutzungsverordnung, welche den Betrieb von Ferienwohnungen in
allgemeinen Wohngebieten erleichtert.