Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0523/1Ausgegeben am 27.11.2018
Eing. Dat. 27.11.2018
Änderung der Stellplatzsatzung
Änderungsantrag SPD vom 27.11.2018
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wie folgt geändert:
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Offenbach am Main über die
Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von
Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung) wird mit folgenden Änderungen
beschlossen:
1. In der Sonderzone 2 wird die Zahl der notwendigen Stellplätze nach Nr. 1.2 der Anlage 1 von 0,5 Stellplätzen auf 0,75 Stellplätze je selbständiger Wohneinheit
angehoben.
2. In § 12 Abs. 5 der Satzung wird das Datum „31.12.2018“ durch das Datum „31.12.2020“ ersetzt.
3. Artikel 2 bleibt unberührt.
Begründung:
Die von der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013 beschlossene
Stellplatzsatzung tritt mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft. Die Satzung definiert Sonderzonen, in denen sie Höchst- beziehungsweise Mindestmaße für Stellplätze pro Wohneinheit festlegt.
Diese Festsetzungen in den Sonderzonen wurden unter anderem damit begründet, dass sich das Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger verändere und sie
aufgrund dessen statt des Autos zukünftig vermehrt öffentliche Verkehrsmittel oder andere Mobilitätsangebote wie z.B. Car Sharing nutzen würden.
Um die Richtigkeit dieser Annahmen und die Auswirkung der Vorschriften auf die städtebauliche Entwicklung und die Verkehrssituation bewerten zu können, wurde die zeitliche Geltung der Stellplatzsatzung befristet und der Magistrat beauftragt rechtzeitig vor dem Außerkrafttreten eine Evaluation vorzulegen.
Diesem Auftrag ist der Magistrat nicht nachgekommen. Obwohl er selbst von
Änderungsbedarf ausgeht, soll die Evaluation einfach um weitere drei Jahre
verschoben werden. Dies ist aus Sicht der antragstellenden Fraktion nicht
hinnehmbar. Der Magistrat bleibt deshalb aufgefordert, die umfassende Evaluation
schnellstmöglich vorzulegen. Die Geltungsdauer der bisherigen Stellplatzsatzung darf daher keinesfalls über zwei Jahre hinaus verlängert werden.
Zugleich ist bereits jetzt dem wenigstens an einer Stelle offensichtlichen
Nachsteuerungsbedarf abzuhelfen. Dazu soll für Wohnbauvorhaben in der
Sonderzone 2 der Stellplatzschlüssel von 0,5 auf 0,75 je Wohneinheit erhöht werden. Denn betrachtet man die statistischen Werte zu Neuzulassungen von PKWs
beziehungsweise deren Bestand in Offenbach, dann ist die der jetzigen Fassung der Satzung zugrundeliegende Annahme bisher nicht eingetroffen.
So stieg beispielsweise die Anzahl der zugelassenen PKW zwischen 2014 und 2018 von 53.931 auf 57.642.[1] Dieser Anstieg macht sich in weiten Teilen des
Stadtgebietes in einer angespannten Parkraumsituation bemerkbar. Mit einer
Anhebung des Stellplatzschlüssels in den Sonderzonen könnte die
Parkraumsituation für PKW verbessert werden.