Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 31. Januar 2019
TOP 7
Renaturierung des Röhrgrabens
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-445 (Dez. IV, Amt 33 und 60) vom 28.11.2018, 2016-21/DS-I(A)0537
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Den in der Anlage beschriebenen Maßnahmen zur Renaturierung des Röhrgrabens wird zugestimmt. Die Maßnahmen beinhalten die Umgestaltung des Uferbereiches, Freihaltung des Gewässerrandstreifes von Bebauung, die Neuordnung der Kleingärten einschließlich der Verlegung des Parkplatzes des Kleingärtnervereins und die Anlage einer öffentlichen Fußwegeverbindung.
2. Die planerische Vertiefung des Projekts erfolgt durch Amt 33 in enger Abstimmung mit Amt 60. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt voraussichtlich ab 2024 auf Grundlage eines separaten, den Stadtverordneten nochmals zur Entscheidung vorzulegenden, Projektbeschlusses.
3. Zur Finanzierung der Maßnahmen wurden Zuwendungen aus dem Programm „Zukunft Stadtgrün“ beantragt. Der Eigenanteil der Stadt Offenbach beträgt dabei rd. 30 %.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung