Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 28. März 2019
TOP 15
Neubau Kita Brandenburger Straße (11) - KIPL
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-093 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.02.2019,
2016-21/DS-I(A)0580
Beschlusslage:
Vor Aufruf des TOP 15 verlässt Herr Stv. Rupp (FW) den Stadtverordnetensitzungssaal. Die Lautsprecheranlage wird ausgeschaltet.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Dem Abbruch des Altbaus und dem Neubau der Kita (11), Brandenburger Straße 3, 63067 Offenbach am Main, nach der von der Offenbacher Projektentwicklungs-gesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnungen, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 6.300.000,00 €, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601801, „Kita Brandenburger Straße, Sanierung - KIPL“ folgendermaßen bereitgestellt:
Haushaltsmittel 2017: 100.000,00 €
Haushaltsmittel 2018: 1.000.000,00 €
Haushaltsmittel 2019: 3.000.000,00 €
Haushaltsmittel 2020: 2.200.000,00 €
Gesamt 6.300.000,00 €
Die Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2018 erfolgt vorbehaltlich der Resteübertragung.
Die Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2019 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2019 durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Reduzierung der Gesamtkosten von 7.150.000 € auf 6.300.000 € sowie die Reduzierung der Haushaltsmittel 2020 von 3.050.000 € auf 2.200.000 € erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2020.
3. Für die Maßnahme sind Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Landes (KIP I) beantragt.
4. Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Landes (KIP I) und aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:
Zuweisung Land (KIP I) 5.670.000,00 €
Kreditmarktmittel: 630.000,00 €
Gesamt 6.300.000,00 €
5. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 264.561,96 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungs-kosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 182.913,96 €/p.a.
6. Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übernommen.
7. Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten für den Ersatzneubau anzupassen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung