Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 23. Mai 2019
TOP 19
Umsetzung Masterplan NOx
Maßnahmen „UVM-1-OFM: Stadtweite umweltsensitive Verkehrssteuerung“,
„UVM-6: LKW-Durchfahrtsverbot“, „UVM-7: Verkehrsverflüssigung“
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-144 (Dez. IV, Amt 60) vom 08.05.2019,
2016-21/DS-I(A)0595
Ergänzungsantrag SPD vom 23.05.2019, 2016-21/DS-I(A)0595/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0595
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Den vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz erstellten Förderanträgen, mit einem Gesamtprojektvolumen von 15.244.000,00 €, als Grundlage für die durchzuführenden Maßnahmen wird zugestimmt.
2. Der weiteren Planung der Maßnahmen auf der Grundlage der erstellten Kostenschätzung wird zugestimmt. Eine Umsetzung ist gemäß dem Förderzeitraum bis Ende 2020 vorzusehen.
3. Die Mittelbereitstellung für die Maßnahmen erfolgt über das Produktkonto 12010100.0960000060, Investitionsnummer 1201010900601803 „Masterplan NOx - Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2019.
4. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Fördermittel gemäß dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“,
Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“:
7.622.000,00 €
Kreditmarktmittel: 7.622.000,00 €
Gesamt: 15.244.000,00 €
5. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Maßnahmen zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0595/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
An Punkt 2.) wird am Ende der Satz angefügt: „Von einer Umsetzung der reglementierenden situationsabhängigen Zuflussdosierung ist abzusehen.“
2016-21/DS-I(A)0595
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Den vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz erstellten Förderanträgen, mit einem Gesamtprojektvolumen von 15.244.000,00 €, als Grundlage für die durchzuführenden Maßnahmen wird zugestimmt.
2. Der weiteren Planung der Maßnahmen auf der Grundlage der erstellten Kostenschätzung wird zugestimmt. Eine Umsetzung ist gemäß dem Förderzeitraum bis Ende 2020 vorzusehen.
3. Die Mittelbereitstellung für die Maßnahmen erfolgt über das Produktkonto 12010100.0960000060, Investitionsnummer 1201010900601803 „Masterplan NOx - Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2019.
4. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Fördermittel gemäß dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“,
Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“:
7.622.000,00 €
Kreditmarktmittel: 7.622.000,00 €
Gesamt: 15.244.000,00 €
5. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Maßnahmen zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung