Amt 60.31 M. Rüber-Steins G750 ( 2261 OF, 29.05.2019
Wettbewerb „Bieber Waldhof - West“
Hintergrundinformationen zum Grundsatzbeschluss am 23.06.2019:
1. Zeit- und Maßnahmenplanung
2. Allgemeines zu Wettbewerb (WB) und der Aktivierung des Baulandpotenzials
3. Anfragen Jurymitglieder und Sachverständige (Arbeitsstand)
4. Alternativen hinsichtlich Wettbewerbsart und Planungsgebiet
Verteiler: Dez. IV mit der Bitte um Weiterleitung an die Fraktionen
1. Zeit- und Maßnahmenplanung
Zeit-raum |
Wettbewerb |
Gremien |
Öffent-lichkeit |
Eigen-tümer |
Mai |
Interne Vorbereitungen: Wettbewerbsart, –gebiet, Anfragen Jury und Sachverständige |
08.05.19 Magistrat: - Vergabe WB-Betreuung - Grundsatzbeschluss WB |
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13.05.19 Erstes Expertenvorgespräch: „Umsetzungsmodelle“ Baugebietsentwicklung |
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Beauftragungen „kleine“ Gutachten: - Biotoptypenkartierung |
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Juni |
Feinabstimmung Ziele und Auslobungstext |
23.06.19 StVV: - Grundsatzbeschluss WB |
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Juli |
Veröffentlichung und Bewerbungsverfahren |
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Info WB und Beteiligung |
Info über WB und Umsetzungs-modelle |
August |
Ausgabe der WB-Unterlagen |
14.08.19 Mag./29.08.19 StVV: Grundsatzbeschluss: - Richtlinie Baulandmodell OF - ggf. Einleitung vorbereitende Untersuchungen SEM (§ 165 ff. BauGB) |
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Grunder-werbe / Vertrags-verhand-lungen |
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Kolloquium mit Ortsrundgang unter Führung durch Landschaftsplaner (Grundlage Biotoptypenkartierung; s. o.) und Impulsvorträge zu: - Allg. und planungs-rechtlicher Rahmen - Verkehrsplanerischer Rahmen / Anbindung (Grundlage Studie; s. o.) - Aspekte nachhaltiger Quartiersentwicklung - (Räumliche) Anforde-rungen gemeinschaftl. Wohnkonzepte |
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Septem-ber |
Abgabe der WB-Arbeiten |
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Vorprüfung |
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Oktober |
14.10.19 Jurysitzung |
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Novem-ber |
WB-Ausstellung |
07.11.19 UPB: Vorstellung der prämierten Arbeiten |
07.11.19 Eröffnung WB-Aus-stellung |
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Dezem-ber |
Vergleichende Wirtschaftlichkeitsprüfung und Optimierung der prämierten Arbeiten |
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2020 |
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n. n. Mag. / n. n. StVV.: - Grundsatzbeschluss / Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan |
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2. Allgemeines zum Wettbewerb und der Aktivierung des Baulandpotenzials
Gemäß Beschlusslage der Stadt Offenbach („Neues Wohnen“ [16.09.2016] sowie „Städtebauliche Leitlinien“ [22.06.2017] und „Folgekosten der Infrastruktur“ [08.02.2018]) wird zurzeit die Aktivierung des Baulandpotenzials „Bieber Waldhof West“ angestoßen.
a) Ein durch ein Sonderprogramm des Landes („Nachhaltiges Wohnumfeld“) anteilig finanzierter städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb soll im Spannungsfeld von dringendem Wohnbaulandbedarf und dem Schutz hochwertiger Außenbereichsflächen die aktuelle räumliche Abgrenzung und Verteilung des Wohnbaulandpotenzials gemäß wirksamem RegFNP überprüfen und Diskussionsgrundlagen zur politischen Entscheidung über die künftigen Begrenzungen von Außen- gegenüber Siedlungsraum fachlich vorbereiten. Damit wird eine Grundlagenarbeit im Rahmen der Neuaufstellung des RegFNP 2020 geleistet.
b) Der Wettbewerb wurde durch einen Expertenworkshop (13.05.2019) begleitet, der über die Umsetzungsmodelle zur zügigen Aktivierung des Baulandpotenzials beriet:
Mit Bieber Nord und Bürgel Ost gehen kurzfristig Baugebiete an den Markt, die für rd. 3.000 Neubürger Wohnraum schaffen werden. Angesichts des hohen Nachfragedrucks in der Region wird mit einer kurzfristigen Entwicklung beider Gebiete gerechnet, so dass voraussichtlich ab ca. 2025 das neue Baugebiet Bieber Waldhof West vorgehalten werden sollte. Entsprechend müssen zügig die Grundlagen zum Bau der Erschließungsanlagen geschaffen und gleichzeitig die Refinanzierung der Baukosten der sozialen und Bildungsinfrastruktur aus planungsbedingten Bodenwertsteigerungen ermöglicht sein. Letzteres ist nur möglich, wenn vor Fassung eines Bebauungsplan-Aufstellungsbeschlusses das Umsetzungsmodell verankert wurde.
Hierzu empfiehlt die Expertenrunde parallel die Einleitung vorbereitender Untersuchungen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) nach § 165 BauGB und die Aufnahme von freihändigen Grunderwerbsverhandlungen auf Grundlage des „Anfangswerts“ der SEM unter anteiliger Partizipation an Bodenwertsteigerungen, die über die Schaffung der Infrastruktur hinausgehen („Besserungsschein“) mit den Eigentümern. Das Modell wird zurzeit weiter ausdifferenziert und soll in einer kommunalen Richtlinie zur Wohnbaulandentwicklung in Offenbach im Sinne der o. g. Beschlüsse münden. Die Richtlinie ist von der StVV zu beschließen und soll künftig auf alle Baulandentwicklungen angewendet werden. Sie bildet die Grundlage für städtebauliche Verträge zwischen Eigentümern und Stadt.
c) Nach Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse soll eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsprüfung der prämierten Wettbewerbsarbeiten erfolgen, die auch Aussagen zu Möglichkeiten der wirtschaftlichen Optimierung der Konzepte beinhaltet. Hierzu liegt ein (mündliches) Angebot der „Baulandoffensive des Landes Hessen“ (8.900 €) vor (eine Interessensbekundung der Stadt gegenüber dem Land hierzu ist baldmöglichst erforderlich). Das Ergebnis soll gleichfalls als Grundlage der politischen Entscheidung über die künftigen weiteren Planungen in Bieber Waldhof West dienen.
d) Voraussichtlich Anfang 2020 liegen damit umfassende Grundlagen vor, um politisch über die konkrete weitere Entwicklung von Bieber Waldhof West zu entscheiden und ins Aufstellungsverfahren des RegFNP 2020 einzuspeisen.
3. Jurymitglieder und Sachverständige (Arbeitsstand)
Nachstehende Vertreter wurden aufgrund ihrer spezifischen Kompetenzen / fachlichen Schwerpunkte (siehe Klammer) angefragt:
a) Fachpreisrichter:
o Dreiseitl, Prof. Herbert (à Landschaftsplanung und Nachhaltigkeit)
o Harnack, Prof. Dr. Maren (à Städtebau, Wohnungswesen und Mobilität)
o Joppien, Prof. Anett-Maud (à Architektur und Nachhaltigkeit)
o Pesch, Prof. Dr. Franz (à Städtebau und Landschaftsplanung)
o Von Lüpke, Dieter (à Stadtentwicklung und kommunale Praxis) *)
b) Stv. Fachpreisrichter:
o Nützel, Ulrich (à Stadtentwicklung; Projektleiter „Ökosiedlung Friedberg“) *)
o Rausch-Böhm, Stefan (à Städtebau; Landeswettbewerbsausschuss)
c) Sachpreisrichter:
o Weiß, Paul-Gerhard (à Planungsdezernent) *)
o N.n. (à Vertreter UPB)
d) Stv. Sachpreisrichter:
o Valerius, Simon (à Amtsleitung Stadtplanung)
o N.n. (à Vertreter UPB)
e) Sachverständige:
o Diehl, Xenia (à Baukultur, Landesprogramm nachhaltiges Wohnumfeld, HA)
o Eichberger, Markus (à Baulandoffensive Hessen, Wohnungswirtschaft, NH) *)
o Guntersdorf, Michael (à Projektentwicklung, DomRömer GmbH) *)
o Hamm-Kreilos, Stefan (à Landschaftsplaner PGNU)
o Kasper, Birgit (à gemeinschaftliches Wohnen, Netzwerk)
o Utesch, Bernd (à Nachhaltigkeit, ABGnova)
o Wilhelm, Sebastian (à Verkehrsplaner Habermehl und Follmann)
f) WB-Betreuung / Vorprüfer:
o Glowania, Annette (à Landschaftsplanung, SVOF)
o Kempf, Jutta (à Wohnbauförderung, SVOF)
o Kullmann, Christof (à Wettbewerbsbetreuung, a:dk) *)
o Kupfer, Horst-Ingo (à Verkehrsplanung, SVOF)
o Rüber-Steins, Marion (à Stadtentwicklung, SVOF) *)
o Schmollinger, Kathrin (à Landschaftsplanung, UNB-Bieber)
o Stockmann, Stefanie (à Städtebau, SVOF)
g) Expertenrunde „Umsetzungsmodell“:
o Jockisch, Cornelia (à Bodenordnung, SVOF)
o Weitere TN oben gekennzeichnet mit *)
4. Wettbewerbsart und –gebiet
Gemäß RPW errechnet sich eine Wettbewerbsprämie von rd. 180.000 € (vgl. Merkblatt der Architektenkammer Baden-Württemberg Nr. 51 „städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung“)
Aufgestellt: Rü
Anlage 2 zur Mag.-Vorlage
Nr.