Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. September 2019
TOP 4 (behandelt als Top 4a)
Verzicht auf die Anlage von Schotterbeeten bzw. Schottergärten
Antrag AfD vom 29.08.2019,
2016-21/DS-I(A)0651
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
- Die Stadt Offenbach verzichtet künftig in allen städtischen Parks und Grünanlagen auf die Neuanlage von Schotterbeeten/Schottergärten.
- Der im Auftrag der Stadt mit der Pflege der Grünflächen im Stadtgebiet beauftragte Eigenbetrieb Entsorgung der Stadt Offenbach ESO, wird angewiesen, diese Maßgabe umzusetzen.
- Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Verzicht auf Schotterbeete/Schottergärten künftig in Bebauungspläne aufgenommen werden kann.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung