Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0673Ausgegeben am 14.10.2019
Eing. Dat. 18.09.2019
Land muss finanzielle Auswirkungen Bundesteilhabegesetz ausgleichen
Antrag SPD und DIE LINKE. vom 18.09.2019
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach fordert die Hessische
Landesregierung auf, die erheblichen Mehrbelastungen für die Kommunen durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auszugleichen.
Begründung:
Die notwendige und sinnvolle Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist ein
Kraftakt für die Kommunen und den Landeswohlfahrtsverband. Die Mehrkosten zur Umsetzung werden alleine für Hessen auf einen hohen mehrstelligen Millionenbetrag pro Jahr geschätzt. Auch auf die Stadt Offenbach kommen letztlich Mehrbelastungen von ca. 2,6 Millionen Euro zu, wobei hierin zusätzlich anfallende Personalkosten noch nicht mitberücksichtigt sind.
Während andere Bundesländer sich bereits zum Ausgleich der Mehraufwendungen bereit erklärt haben, trifft die Hessische Landesregierung dazu keine Aussagen. Das Land muss hier seiner Verantwortung gerecht werden und die Landkreise bzw.
kreisfreien Städte sowie den Landeswohlfahrtsverband entsprechend finanziell
ausstatten, damit diese die gesetzlichen Vorgaben umsetzen können.
Sowohl der Hessische Landkreistag als auch der Ausschuss für Soziales und
Integration des Hessischen Städtetages haben bereits beschlossen, die
Landesregierung möge die Kommunale Familie bei der Umsetzung des
Bundesteilhabegesetzes in einem angemessenen Umfang finanziell unterstützen.