Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0688Ausgegeben am 31.10.2019
Eing. Dat. 31.10.2019
Grundstückstausch Berliner Straße 50-52, 63065 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-396 (Dez. I, Amt 80) vom 30.10.2019
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main übereignet an den Tauschpartner aus dem Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 2 Nr. 887/22 die in der Anlage gekennzeichnete Teilfläche A mit ca. 137 m² und erhält die Teilfläche B aus dem Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 2 Nr. 634/1 mit ca. 76 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Tausch erfolgt wertgleich. Die Kosten des Tauschvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Beteiligten anteilig getragen. Die hierfür erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 7.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2019 beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.
3. Im Übrigen verbleibt es bei den getroffenen Vereinbarungen des städtebaulichen Vertrages, insbesondere bei der Verpflichtung des Tauschpartners, die Zweite Ebene inkl. Treppenanlage auf seine Kosten abzubrechen.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 19.09.2019 [2016-21/DS-I(A)0661] dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags für den Umbau des City-Centers zugestimmt. Für die Realisierung des Bauvorhabens ist noch ein Grundstückstausch erforderlich. Hinsichtlich der üblichen Vereinbarungen wird auf den städtebaulichen Vertrag verwiesen.
Anlagen:
Lageplan
Nichtöffentliche Anlage