Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0765Ausgegeben am 19.03.2020
Eing. Dat. 19.03.2020
Grundstücksverkauf Am Stützel 3, 63073 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-103 (Dez. I, Amt 80) vom 18.03.2020
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Bieber Flur 13 Nr. 568 = 380 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 220.324,00 EUR (ca. 580,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden vom Käufer getragen.
4. Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.
5. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Begründung:
Das im Tenor genannte Grundstück Am Stützel 3 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Das Erbbaurecht wurde im November 2019 veräußert. Im Kaufvertrag wurde eine aufschiebende Bedingung vereinbart, wonach der Vertrag nur wirksam wird, wenn das Grundstück bis Ende April 2020 an den Käufer des Erbbaurechts veräußert wird.
Gemäß Erbbauvertrag kann der jeweilige Erbbauberechtigte das Erbbaugrundstück jederzeit zum Verkehrswert erwerben.
Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2077. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 3,60 EUR/m²/Jahr = 1.368,00 EUR/Jahr.
Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Wegen der o. g. aufschiebenden Bedingung wurde - da die Bodenrichtwerte 2020 noch nicht vorliegen - bei der Ermittlung des Kaufpreises die Wertermittlung aus dem Jahr 2018 zu Grunde gelegt zuzüglich einer Preissteigerung von 30 % (in Abstimmung mit der Bewertungsstelle und unter Berücksichtigung der vorläufigen Auswertung der Kauffälle von 2018/2019).
Die im Objekt Am Stützel 3 erworbenen Wohnungen sollen langfristig vermietet werden.
Der Käufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen:
Plan
Nichtöffentliche Anlage