Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 14.10.2004
16. Arbeitsgemeinschaft für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende gem. SGB II in Offenbach (Kooperationsvertrag)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 314/04 vom 22.9.2004, DS I (A) 732
Az: 000-0002-01/0412#0550/2004
Ergänzungsantrag PDS vom 13.10.2004, DS I (A) 732/1
Az: 000-0002-01/0412#572/2004
Ergänzungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 13.10.2004,
DS I (A) 732/2
Az: 000-0002-01/0412#0574/2004
Beschlusslage:
DS I (A) 732 und DS I (A) 732/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Dem Vertrag über die angestrebte Zusammenarbeit im Rahmen einer
Arbeitsgemeinschaft nach § 44b Sozialgesetzbuch II (SGB II) zwischen Stadt
Offenbach und Agentur für Arbeit Offenbach wird zugestimmt.
2. Der Magistrat wird beauftragt, noch offene Punkte der jetzt vorliegenden
Vertragsentwürfe mit der Vertragspartnerin zu verhandeln und umzusetzen.
3. Die erforderlichen Mittel zur Umsetzung dieses Vertrages werden im Haus-
haltsplan 2005 in den Unterabschnitten 48200 (Leistungen der Grund-
sicherung für Arbeitssuchende nach § 22 und 23 Abs. 3 SGB II) und 48300
(Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach § 16
Abs. 2 SGB II) veranschlagt.
4. Der Magistrat wird aufgefordert, sich in Verhandlungen mit der
Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, dass zur MainArbeit GmbH ein
Beirat eingerichtet wird, in den im Einvernehmen der Gesellschafter
untereinander Vertreter der freien Träger, der Wohlfahrtsverbände, der
Gewerkschaften, der IHK, des Handwerks, der Wirtschaft, Stadtverordnete
und sonstiger gesellschaftlich und für den Aufgabenbereich der GmbH
relevante Gruppierungen berufen werden.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 732/2
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Es wird ein Punkt 4 eingefügt:
4. Der Magistrat wird aufgefordert, sich in Verhandlungen mit der
Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, dass zur MainArbeit GmbH ein
Beirat eingerichtet wird, in den im Einvernehmen der Gesellschafter
untereinander Vertreter der freien Träger, der Wohlfahrtsverbände, der
Gewerkschaften, der IHK, des Handwerks, der Wirtschaft, Stadtverordnete
und sonstiger gesellschaftlich und für den Aufgabenbereich der GmbH
relevante Gruppierungen berufen werden.
DS I (A) 732/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
In den Tenor des Antrages DS I (A) 732 wird die nachfolgende Ziffer 4 aufgenommen:
Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass im Zuge der Umsetzung von Hartz IV in Offenbach in Gestalt der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II usw. auch die Rechte der nicht als erwerbsfähig geltenden Sozialhilfebezieher insofern gewahrt bleiben, als dass es nicht zu Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Anträge kommen darf.
Des Weiteren soll er umgehend gewährleisten, dass im Sozialamt den Belangen des Datenschutzes bei der Entgegennahme von Formularen für das Arbeitslosengeld II Rechnung getragen wird.
DS I (A) 732
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Dem Vertrag über die angestrebte Zusammenarbeit im Rahmen einer
Arbeitsgemeinschaft nach § 44b Sozialgesetzbuch II (SGB II) zwischen Stadt
Offenbach und Agentur für Arbeit Offenbach wird zugestimmt.
2. Der Magistrat wird beauftragt, noch offene Punkte der jetzt vorliegenden
Vertragsentwürfe mit der Vertragspartnerin zu verhandeln und umzusetzen.
3. Die erforderlichen Mittel zur Umsetzung dieses Vertrages werden im Haus-
haltsplan 2005 in den Unterabschnitten 48200 (Leistungen der Grund-
sicherung für Arbeitssuchende nach § 22 und 23 Abs. 3 SGB II) und 48300
(Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach § 16
Abs. 2 SGB II) veranschlagt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 15.10.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung